Einkommen und Wohnverhältnisse eines deutschen Staatsbürgers sind unbeachtlich in der Frage der Familienzusammenführung.
Es gibt allerdings Einschränkungen, wenn derjenige unterhaltspflichtig ist, doch ich bin hier vom Normalfall, nämlich Mann und Frau ohne Altlasten, ausgegangen (davon war in der Frage ja auch nicht die Rede).