Ja, Ihr habt recht, ich werde es auch lassen, da ich mich im Vorfeld überhaupt nicht rechtlich absichern kann.

Aber eine Frage hätte ich trotzdem noch rein interessenhalber. naja, eigentlich steht sie ja auch schon oben.

Angenommen, der Kindsvater macht keinerlei Schwierigkeiten und läßt die Kinder problemlos ausreisen. Können sich die Großeltern der Kinder, also die Eltern des Mannes, über den Willen ihren Sohnes stellen und die Ausreise verhindern? Oder gilt nur das Wort des Kindsvaters?