Hallo,

ich war vor einigen jahren hier schonmal registiert und habe mich nun wieder angemeldet, weil ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich war ca. 5 Jahre mit einem Tunesier verheiratet. In der Ehe haben wir 2 gemeinsame Kinder bekommen. 2008 wurde unsere Ehe in Deutschland geschieden. Für die beiden Kinder haben wir gemeinsames Sorgerecht. Ebenso haben diese beiden Kinder neben dem deutschen auch einen tunesischen Pass.

Im Trennungsjahr ist dann doch noch unser 3. Kind entstanden, welches nach der Scheidung geboren wurde. Für dieses Kind habe ich das alleinige Sorgerecht, ein tunesischer Pass existiert nicht.

In Tunesien sind wir übrigens immer noch verheiratet.

Nun, ca. 2 Jahre nach der Scheidung verstehen wir uns wieder ganz gut miteinander. Mein Ex hat eine neue Freundin, mit der er zusammenlebt. ER sieht die Kinder regelmäßig.

Nun möchte er, dass wir (die Kidner und ich) siene Familie in Tunesien besuchen. Da ich immernoch Kontakt zu meiner Schwiegerfamilie habe, würde ich das auch tun, aber ich habe auch Angst davor.

Nun meine Fragen...

Was brauche ich alles, kann ich mich und die Kinder irgendwie absichern?

Ich brauche eine Ausre3isegenehmigung meines Exmannes, die will er mir auch geben. Muss die beglaubigt werden? Kann man das in einer tunesischen Botschaft in Deutschland machen?

Sollte ich mit ohne besser ohne die tunesischen Ausweise (also nur mit deutschen Kinderpässen) reisen? Meine Jüngste hat ja auch keine tunesischen Dokumente.

Mein Ex hat nie Andeutungen gemacht, dass er die Kinder haben will. Er beteuert ständig, dass sie bei mir und in Deutschland besser aufgehoben sind. Seine Mutter hat jedoch zu Ehezeiten schon das eine oder andere mal versucht, mir meine Tochter streitig zu machen.

Können die Großeltern im Ernstfall die Ausreisegenehmigung meines Exmannes ungültig machen?

Viele Grüße

masano