Original geschrieben von: Simla
Hallo Mortizia,
der Einladende trägt schon immer und sowieso alle Kosten!
Das ist nur oft dem Einladenden nicht klar.......die einzige Absicherung die es gibt ist die Krankenversicherung.
Haftpflicht, Rechtschutz, etc. ist nicht möglich. Und ich schreibs nochmal....eine Abschiebung kann gut 5000 Euro kosten.
Man VERPFLICHTET sich, ausnahmslos und komplett und aus dieser Sache kommt man nur raus, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Unterschrift geändert haben. Ein "wir haben uns gestritten oder er ist doch gar nicht zu mir gekommen oder ich kann doch nix dafür wenn er nicht zurück geht oder ich habs doch nur für eine Freundin getan weil die nicht genug verdient......interessiert KEINEN.
LG Simla


Hey Simla,

das zahlt man so oder so. Eine Freundin wollte vor einiger Zeit ihren Habibi aus Tunesien holen (FZF). Er wurde vor der Hochzeit noch abgeschoben. Sie also hin, hat ihn geheiratet und dann brav einen Antrag gestellt, schwanger mit dem 2. Kind von ihm. VE unterschrieben das sie die Abschiebekosten und das ganze Anhängige zu bezahlen hat-knappe 12.000 Euro!!!
Ihr wurde auf der hiesigen Ausländerbehörde mitgeteilt, dass wenn man eine Einladung macht und der jenige nicht in seine Heimat zurückgeht nach Ablauf des Besuchsvisums, der Einladende zu den Abschiebekosten auch noch eine Strafe zu zahlen habe, die gut und gerne um die 10.000 Euro liegen könne. Inwieweit das so stimmt weiß ich nicht, aber ihre Schwager werden wohl auf ein Besuchervisum verzichten müssen.
Das meinte ich mit der Strafe. So soll wohl eingedämmt werden, dass immer neue Leute eingeladen werden. Viele haben sich damit einen netten Nebenverdienst geschaffen. Wie sich rausgestellt hat, kam auch mein Exmann so nach D. Einem Bekannten wurden dafür, dass er seinen Namen hergibt und die Einladung macht, 1.500 DM gezahlt.