Original geschrieben von: la_luna

Wer hätte den Wissen können das eine Verpflichtserklärung nicht reicht!

Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen,
insbesondere zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit.

http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/01/Visabestimmungen/Visabestimmungen.html

Sorry, aber das steht doch alles auf dem Visamerkblatt.
LG Simla