also nach meinen Infostand muss man gar nicht schriftlich remonstrieren...man kann einfach einen neuen termin machen( innerhalb von 4 wochen) und dann dort sagen das man widerspruch einlegt und weitere unterlagen vorlegen will um die genannten zweifel auszuräumen!!

ist doch richtig so oder??

Wer hätte den Wissen können das eine Verpflichtserklärung nicht reicht!

lg