Original geschrieben von: Tammi

Das kann ich mir nicht vorstellen. Um Hartz IV Leistungen zu beziehen muss man vorher hier gearbeitet haben.

Ne! HartzIV ist die frühere Sozialhilfe,
Um Leistungen nach dem SGB I zu erhalten (Arbeitslosengeld) muss man vorher gearbeitet haben.

Ok Tammi, Du findest also der Zugereiste soll auch Anspruch auf soziale Leistungen haben, wie seine Frau seit Jahren?
Aber dann doch bitte gleiches Recht für alle und keine Unterschiede zwischen Deutschen und Ausländern.
Oder ist eine Liebe/Ehe zwischen einer Deutschen und einem Ausländer mehr wert als zwischen einem Ausländer und einer aus seiner Heimat?
LG Simla