Original geschrieben von: sunny_m

Auch im Rahmen der Familienzusammenführung? Meiner Meinung nach setzt es, falls man in diesem Rahmen die Latte zu hoch/unmöglich zu erreichen legt, das Recht auf freie Partnerwahl aus oder schränkt es auf jeden Fall sehr ein.

Ich sags jetzt mal etwas überspitzt.......wenn ich mir keinen Porsche leisten kann, kann ich mir eben keinen kaufen.
Im übrigen gibt es unterschiedliche Voraussetzungen bei FZF zum deutschen oder zum ausländischen Ehegatte. Auch unlogisch, oder? Denn das Recht auf freie Partnerwahl sollte dann doch jeder haben, oder?
LG Simla