Amani, ich frag jetzt zum 5. (???) mal.....was wurde denn genau in dieser Richtung getestet in Tunesien?


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Ein Cousin (ersten Grades) ist das männliche, eine Cousine (ersten Grades) das weibliche Kind eines blutsverwandten, also nicht nur angeheirateten, Onkels oder einer ebensolchen Tante. Anders ausgedrückt handelt es sich um die Neffen und Nichten der eigenen Eltern. Mit einem/einer Cousin/e ersten Grades ist man juristisch im vierten Grad verwandt (vgl. § 1589 S. 3 BGB); „erster Grad“ bedeutet hier, dass es sich um ein Kind eines Onkels oder einer Tante handelt und nicht um einen weiter entfernten Verwandten in der Seitenlinie.

s50 ..keine weiteren Fragen.