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Re: Frage zur FZF..
[Re: Amani_29]
#319593
16/11/2009 18:47
16/11/2009 18:47
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Joined: Dec 2007
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LOE110119
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14. November, 16.24 Uhr Hallo Amani, was wird da genau getestet und wo und was kostet das? LG Simla
Ich weiß auch nicht mehr wieviel wir bezahlt haben, nur das wir blut abgenommen bekommen haben und röntgenbilder vom oberkörper machen mußten.
Amani, ich frag jetzt zum 5. (???) mal.....was wurde denn genau in dieser Richtung getestet in Tunesien?
Ach und übrigens das war ein Gentest den wir gemacht haben, nur zur info worden unsere Blutproben in ein Spezielles Labor geschickt nach Tunis. und 278dt hat nur der eine Test gekostet
Hallo Amani, am Ende ist Dir ja doch noch alles eingefallen. Schön, jetzt wissen wir bescheid. Versteh nur Dein Schreibton nicht. Wenn Du nicht willst, dass man Dir antwortet, dann schreib doch einfach nicht. LG Simla
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Re: Frage zur FZF..
[Re: LOE110119]
#319598
16/11/2009 19:37
16/11/2009 19:37
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Joined: Nov 2009
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Neyla_27
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Hallo Simla!!! Danke dir für deine Antwort. Suche jetzt mal im net nach den Regelausnahmen. Hoffe kann was finden, kenn mich nicht so gut aus Reg dich nicht auf was Amani angeht, würd einfach nicht mehr Antworten. Aber eins noch hab da mal mit meiner cousine mal drüber diskuttiert vor langer Zeit und wenn ich es noch richtig im Kopf habe, kostet ein Gentest wenn man in Tunesien Heiraten will so um denn dreh (300dt) Bei Vaterschaftstests sehen die Preise bischen anders aus. Aber bin mir nicht so sicher!!!! Wollte nur was dazu schreiben was ich zu dem Thema weiß, mußte übrigens auch einen Gesundheitstest machen. Schönen Tag noch und viel Spaß
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Re: Frage zur FZF..
[Re: LOE110119]
#319608
16/11/2009 21:58
16/11/2009 21:58
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Frogger
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...Mit einem/einer Cousin/e ersten Grades ist man juristisch im vierten Grad verwandt (vgl. § 1589 S. 3 BGB); „erster Grad“ bedeutet hier, dass es sich um ein Kind eines Onkels oder einer Tante handelt und nicht um einen weiter entfernten Verwandten in der Seitenlinie... Das ist ganz einfach zu ermitteln, man zählt bis zum letzten gemeinsamen Vorfahren nach oben und dann wieder nach unten, bei einer Cousine also: eigener Vater (1), dessen Vater, also gemeinsamer Großvater (2), dessen Kind, also anderer Vater (3), dessen Kind, also die Cousine (4). Ein Cousin IST mit einem anderen in der Seitenlinie verwandt, zur auf- und absteigenden Linie zählen nur direkte Nachkommen/Vorfahren (Kinder, Eltern, Großeltern, etc.). 1. Grad Seitenlinie wäre also korrekt.
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Re: Frage zur FZF..
[Re: LOE110119]
#323725
06/02/2010 01:16
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Ja er ist mein cousin ersten grades,
§ 1307 BGB Verwandtschaft Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung#Vetter_und_Base es ist durch aus in deutschland gesetzlich erlaubt seinen cousin zu heiraten. Aus diesem Grunde hat mein Anwalt mir gesagt, bräuchte ich mir keine sorgen zu machen das mein FZF antrag abgelehnt wird.
Wie wir eben gelesen haben ist der Cousin 1.Grades verboten. LG Simla Falscher Schluß - wie ich vor einiger Zeit schon schrieb, ist ein Cousin stets in der Seitenlinie verwandt, also niemals in auf- oder absteigender Linie (was man auch "gerade" Linie nennt, weil sie eben nicht "zur Seite" geht). Verboten sind also nur Geschwister- und Halbgeschwisterehen und Vater/Großvater/Mutter/Großmutter/Kinder-Ehen. Und das übrigens auch nur z.B. in Deutschland, in Belgien, Luxemburg und Holland gibt es zum Beispiel keinerlei Einschränkungen, da kann auch der Großvater seine Nichte oder die Mutter ihren Sohn heiraten.
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Re: Frage zur FZF..
[Re: PeppermintPatty]
#323727
06/02/2010 01:51
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>>> Wenn Euer ungeborenes zukünftiges Kind irgendwas hätte muss das ja nicht mal mit Eurem Verwandschaftsgrad zusammen hängen, kann ja so viel passieren. Nur die Wahrscheinlichkeiten steigen eben ganz beträchtlich. <<<
Einen aussagefähigen Gentest zum Ausschluß von Erbkrankeiten gibt es nicht, ganz einfach deshalb, weil man die genetischen Marker für die meisten Erbkrankheiten nicht kennt bzw. sie auf verschiedenen Genen liegen und die Interaktion unbekannt ist.
Was es gibt, ist eine wissenschaftliche Aussage über den Grad der Wahrscheinlichkeit für die (wenigen) Erbkrankheiten, die sich "einfach" und "bekannt" vererben, sowie eine generelle Aussage über das vermutete Risiko für andere Krankheiten, von denen man weiß oder vermutet, daß die erbinduziert sind, doch dies nicht genau festmachen kann.
Fazit: Ein Gentest trifft nur eine Aussage, ob ein Gendefekt, der einer bekannt-sicheren Vererbung unterliegt, mit Sicherheit (100%) oder einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (50% oder 25%) eintritt oder nicht eintritt (0%). Diese "bekannten" Krankheiten sind allerdings eher selten (Bluterkrankheit, etc.). Der Bluttest dient lediglich der Festellung, ob oder ob nicht der Rhesus-Faktor übereinstimmt bzw. der AIDS-Erkennung. Die "eingehende Laboruntersuchung" in Tunesien entspricht in etwa dem "großen Blutbild" in Deutschland, ist also zum Zwecke einer Eheschließung nur sehr beschränkt aussagefähig; ich vermute sogar, der wird nur deshalb gemacht, weil er in Tunesien, anders als in Deutschland, im täglichen Patienten-Leben nur sehr selten stattfindet und für den Staat die einzige Möglichkeit darstellt, Blutkrankheiten und Seuchen zu erkennen und somit den Grad der Volksgesundheit zu diagnostizieren. In Deutschland hat der "normale" Patient bis zur Heirat jedoch mehrere dieser Tests absolviert und befindet sich daher auf einem wesentlich höheren und aktuelleren "Untersuchungsstand", ebenso wie die Epidemiologie insgesamt.
Ehe zwischen Verwandten stellen übrigens nicht per se ein Risiko dar, sondern nur dann, wenn in der Familie eine rezessiv vererbte Erbkrankheit grassiert (wird sie nämlich dominant vererbt, macht es ohnehin keinen Unterschied, ob die Eltern verwandt sind oder nicht). In einer solchen Familie ist dann die Wahrscheinlichkeit, daß ein beliebiges Mitglied den rezessiven Erbfaktor trägt, sehr hoch - und wenn zwei rezessive Faktoren zusammenkommen, bricht die Krankheit aus.
Sind jedoch die Familienmitglieder keine Träger von Erbkrankheiten (weder rezessiv noch dominant), dann wird durch eine verwandtschaftliche Eheschließung sogar eine besonders positive Auswahl getroffen, weil verhindert wird, daß etwaige negative Erbmerkmale "in die Familie hineingetragen werden" - sie also "rein" bleibt, um es mit einem rassehygenischen Ausdruck zu sagen.
Der letztere Aspekt läßt es natürlich unbeachtet, daß auch die heutige Genetik nur einen Bruchteil der Gene kennt, deren Interaktion Erbkrankheiten auslösen und daß nach dem Stand der Wissenschaft auch noch auf lange Zeit hinaus keine verläßliche Aussage getroffen werden kann, ob ein Erbgut kontaminiert ("verunreinigt") ist, oder nicht.
Die z.B. arabische/indische Ehe mit dem Cousin hat übrigens auch nicht die Rassenhygiene zum Ziel (diese Argumentation kam erst später auf, als "Eugenik" in Mode kam, auch in Europa und den USA, übrigens), sondern berücksichtigt nur den weit profaneren ökonomischen Aspekt, der eine Aufsplitterung von Familienvermögen (im Erbfall) verhindert - weshalb die Cousine auch bevorzugt mit einem Cousin der VÄTERLICHEN Linie verheiratet wird; stammt die Cousine ebenfalls aus der väterlichen Linie, entfällt sogar die Verpflichtung des Brautgeldes (weil das dann eh' in der Familie bliebe).
Der zweite Aspekt ist die "Bekanntheit" der Mitglieder, die ja vor der Ehe nicht "zur Probe" zusammenleben können - Personen, die aber bereits als Kinder miteinander gespielt haben, sind "vertraut" miteinander und gewährleisten, so die Theorie, eine bessere Verträglichkeit. Studien haben allerdings gezeigt, daß die "arrangierte" und die "freie" Ehe in Bezug auf ihre Erfolgsprognose gleichwertig sind (wenn man annimmt, daß beide gleich "einfach" geschieden werden können).
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