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Re: Frage zur FZF.. [Re: Amani_29] #319495
15/11/2009 01:10
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Original geschrieben von: Amani_29

Nur um die tests zu machen mußt du hier ein vermögen hin legen, was in tunesien nicht der fall ist.

Also ich beschäftige mich heute das erste Mal damit Amani.
Du wohl auch?
http://de.wikipedia.org/wiki/Humangenetische_Beratung
Genetische Beratung ist in Deutschland eine Leistung aller gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen und wird daher von diesen bezahlt

Bei bestimmten ethnischen Gruppen ist die Blutsverwandschaft besonders häufig. Die Risiken bei Blutsverwandschaft stehen im Zusammenhang mit einem im Vergleich zu nicht blutsverwandten Paaren erhöhten Anteil übereinstimmender Erbanlagen der beiden Partner, z.B. bei Ehen zwischen Cousin und Cousine ersten Grades beträgt der Anteil der abstammungsbedingten gleichen Gene 1/8, bei Vettern 2.Grades 1/32. Bei Verwandtenehen spielen vor allem Erkrankungen mit autosomal rezessiven Erbgang eine Rolle.

Zu den häufigsten geschlechtsgekoppelten Erkrankungen gehören z.B. Hämophilie A und B, Muskeldystrophie Typ Duschenne und Becker, Fragiles X-Syndrom.

http://www.frauenarzt-infos.de/Praenatal/Beratung.htm

Re: Frage zur FZF.. [Re: My_Way] #319496
15/11/2009 01:11
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hab das schon gelesen. Wie gesagt vom gesetz her ist erlaubt. Da ich muslemin bin ist es für mich nicht wichtig ob es kirchlich erlaubt ist oder nicht.

Re: Frage zur FZF.. [Re: LOE110119] #319497
15/11/2009 01:17
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ne hatte mich anfang april bei meiner krankenkasse erkundigt und denen den sachverhalt geschildert, in dem fall wollten die das nicht bezahlen.

Re: Frage zur FZF.. [Re: Amani_29] #319498
15/11/2009 01:21
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Er ist also nicht Cusin erster Linie....siehe Wiki?

Es ist ganz klar geregelt dass die Kosten übernommen werden. Wieso hast Du Dich so schnell abwimmeln lassen? Du hättest nur eine Überweisung gebraucht und die auch bekommen, da Verwandtenehe.
http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Allgemeine-Informationen-zur-Genetischen-Beratung.2129.0.html

Re: Frage zur FZF.. [Re: LOE110119] #319499
15/11/2009 01:30
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mist hatte noch was dazu geschrieben zu meinem beitrag, pc ist aber abgestürzt.

also die auskunft die ich von meiner KK habe ist das die sowas nur bezahlen wenn ein schwerwiegender fall vorliegt, ihrer meinung nach wäre das unsere entscheidung jemanden aus der familie zu heiraten. Der letzte spruch der von der dame kam war ganz toll, da wir eh vor haben in tunesien zu heiraten sollten wir dieses dann auch in tunesien machen wäre günstiger.

Fakt ist das wir uns haben testen lassen und uns von den kosten nicht haben abschrecken lassen. und jeder kann sich erkundigen was ein normaler test in tunesien kostet nämlich für beide zusammmen keine 20 dt und wir haben weit als das 10fache bezahlt.

Re: Frage zur FZF.. [Re: Amani_29] #319500
15/11/2009 01:33
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Amani, ich frag jetzt zum 5. (???) mal.....was wurde denn genau in dieser Richtung getestet in Tunesien?


------------------------------------------------------------

Ein Cousin (ersten Grades) ist das männliche, eine Cousine (ersten Grades) das weibliche Kind eines blutsverwandten, also nicht nur angeheirateten, Onkels oder einer ebensolchen Tante. Anders ausgedrückt handelt es sich um die Neffen und Nichten der eigenen Eltern. Mit einem/einer Cousin/e ersten Grades ist man juristisch im vierten Grad verwandt (vgl. § 1589 S. 3 BGB); „erster Grad“ bedeutet hier, dass es sich um ein Kind eines Onkels oder einer Tante handelt und nicht um einen weiter entfernten Verwandten in der Seitenlinie.

s50 ..keine weiteren Fragen.

Re: Frage zur FZF.. [Re: LOE110119] #319502
15/11/2009 04:04
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Die Nichten und Neffen der Eltern SIND die cousinen und cousins der kinder der eltern! also cousinen und cousins 1 grades...2 gerades das Sind die KINDER der neffen und nichten der eltern dh. auch,die Kinder der cousins und cousinen von einem oder einer usw...;-)

Re: Frage zur FZF.. [Re: maya1608] #319507
15/11/2009 12:06
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Antwort auf:
Die Nichten und Neffen der Eltern SIND die cousinen und cousins der kinder der eltern! also cousinen und cousins 1 grades...2 gerades das Sind die KINDER der neffen und nichten der eltern dh. auch,die Kinder der cousins und cousinen von einem oder einer usw...;-)


<grübel>

Hat hier irgendjemand etwas anderes behauptet? confused

Uneinigkeit bestand doch zwischenzeitlich lediglich darüber, ob Cousins/Cousinen 1. Grades (juristisch im 4. Grad verwandt) zur geraden Linie zählen (was zivilrechtlich eine Eheschließung ausschließen würde). "Gerade Linie" meint aber (blutsverwandte) Großeltern/Eltern/Kinder sowie Geschwister.


Re: Frage zur FZF.. [Re: Mahdia2007] #319557
16/11/2009 05:43
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Hallo!!!
Also ich bin Tunesierin aber hier in Deutschland geboren, aufgewachsen und lebe hier seit meiner Geburt.
Allerdings habe ich beide Nationalitäten. Seit anfang diesem Jahr bin ich mit meinem Tunesischen Mann verheiratet, waren aber vorher 6 Jahre zusammen. Jetzt zu meiner Frage:
Kann man uns den FZF Antrag wirklich ablehnen weil ich beide Pässe habe mit der begründung das ich auch dort leben könnte??? Hatte das hier irgendwie im Forum gelesen.
Was sind Regelausnahmen und wann tretten sie in Kraft???
Also ich kann arabisch sprechen, jedoch nicht nicht schreiben und lesen, weil ich es nie gelernt habe. Zu dem Habe ich hier eine eigene Wohnung und einen Unbefristeten Vertrag und mein Lohn reicht sogar allemale für ein schönes Leben zu zweit.

Jetzt habe ich alle beiträge gelesen und kann vor lauter sorge nicht mehr schlafen geschweige denn noch klar denken.

Ach und eins noch die gleichzeitige Befragung findet doch nur bei Verdacht auf eine Scheinehe statt oder???

s28

Re: Frage zur FZF.. [Re: LOE110119] #319558
16/11/2009 06:05
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So Simla...... und was bitte versteht man nicht an dem "Sohn meiner lieblings Tante"??? --> nennt man das nicht Cousin ersten Grades??? oder bin ich jetzt falsch Beraten worden.

Sorry aber hatte dich falsch verstanden, natürlich habe ich mich hier Beraten lassen, erst infos im net gesucht und dann war ich bei meinem Arzt.

Wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem Arzt oder Ärztin hast dann bekommt man auch ne Beratung ohne Überweisung!!!!

Denn auch ein Guter Hausarzt kann dich über die Risiken aufklären.

Fakt ist das wir Test gemacht haben und wir alle Papiere haben.
Kein Arzt kann dir bei irgendwas 100%ig sicherheit geben, falls dir das nicht klar ist.

Alles im Leben beläuft sich auf ein Inshallah bei Moslems.

Und wenn man liebt das kann man sich nicht aussuchen, und der der dieses tut der liebt in meinen Augen nicht richtig.

Was genau ist dein Problem???? Das ist mein Leben und meine Entscheidung und selbst wenn ohne test bei mir oder bei jemand anderem mußt nicht du mit der Entscheidung leben und die konsequenz ziehen!!!!!!!!

Ach und übrigens das war ein Gentest den wir gemacht haben, nur zur info worden unsere Blutproben in ein Spezielles Labor geschickt nach Tunis. und 278dt hat nur der eine Test gekostet den mein Dad aus seiner Tasche bezahlt hat um mir seiner einzigen Tochter die gewissheit zu geben ohne jegliche bedenken Kinder zu bekommen.

Wir haben in unserer Familie keine Behinderungen oder Krankheiten, außer Diabetes, Bluthochdruck oder Asthma.

Habt wohl alle nichts besseres zu tun als euch über mich std lang den kopf zu zerbrechen was!!!!

Viel Spaß noch.

Re: Frage zur FZF.. [Re: Amani_29] #319587
16/11/2009 18:00
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Hallo Neyla,

die gleichzeitige Befragung findet wahrscheinlich nicht nur bei Verdacht auf Scheinehe statt. Uns steht sie kurz bevor und es dürfte kein Verdacht bestehen....... Haben das gleiche Alter, kennen uns schon lange usw.

LG

Re: Frage zur FZF.. [Re: Neyla_27] #319590
16/11/2009 18:34
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Original geschrieben von: Neyla_27

Kann man uns den FZF Antrag wirklich ablehnen weil ich beide Pässe habe mit der begründung das ich auch dort leben könnte??? Hatte das hier irgendwie im Forum gelesen.
Was sind Regelausnahmen und wann tretten sie in Kraft???

Fällt man unter die Regelausnahme wird nur mehr geprüft
(Einkommen, Wohnraum).
Zuzug zu Deutschen gem. §28
bei der Regelausnahme gem. §29/30
LG Simla

Re: Frage zur FZF.. [Re: Amani_29] #319593
16/11/2009 18:47
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14. November, 16.24 Uhr
Original geschrieben von: Simla

Hallo Amani,
was wird da genau getestet und wo und was kostet das?
LG Simla

Original geschrieben von: Amani_29

Ich weiß auch nicht mehr wieviel wir bezahlt haben, nur das wir blut abgenommen bekommen haben und röntgenbilder vom oberkörper machen mußten.

Original geschrieben von: Simla
Amani, ich frag jetzt zum 5. (???) mal.....was wurde denn genau in dieser Richtung getestet in Tunesien?

Original geschrieben von: Amani_29

Ach und übrigens das war ein Gentest den wir gemacht haben, nur zur info worden unsere Blutproben in ein Spezielles Labor geschickt nach Tunis. und 278dt hat nur der eine Test gekostet

Hallo Amani,
am Ende ist Dir ja doch noch alles eingefallen. Schön, jetzt wissen wir bescheid.
Versteh nur Dein Schreibton nicht. Wenn Du nicht willst, dass man Dir antwortet, dann schreib doch einfach nicht.
LG Simla

Re: Frage zur FZF.. [Re: LOE110119] #319594
16/11/2009 18:50
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geloescht!
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Vielleicht hat sie erst ihren Papa fragen müssen...
Den Ton finde ich auch unmöglich.

LG

Re: Frage zur FZF.. [Re: LOE110119] #319598
16/11/2009 19:37
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Hallo Simla!!!

Danke dir für deine Antwort.
Suche jetzt mal im net nach den Regelausnahmen.

Hoffe kann was finden, kenn mich nicht so gut aus s50


Reg dich nicht auf was Amani angeht, würd einfach nicht mehr Antworten.

Aber eins noch hab da mal mit meiner cousine mal drüber diskuttiert vor langer Zeit und wenn ich es noch richtig im Kopf habe, kostet ein Gentest wenn man in Tunesien Heiraten will so um denn dreh (300dt)

Bei Vaterschaftstests sehen die Preise bischen anders aus.

Aber bin mir nicht so sicher!!!!

Wollte nur was dazu schreiben was ich zu dem Thema weiß, mußte übrigens auch einen Gesundheitstest machen.

Schönen Tag noch und viel Spaß


s33

Re: Frage zur FZF.. [Re: LOE110119] #319608
16/11/2009 21:58
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...Mit einem/einer Cousin/e ersten Grades ist man juristisch im vierten Grad verwandt (vgl. § 1589 S. 3 BGB); „erster Grad“ bedeutet hier, dass es sich um ein Kind eines Onkels oder einer Tante handelt und nicht um einen weiter entfernten Verwandten in der Seitenlinie...

Das ist ganz einfach zu ermitteln, man zählt bis zum letzten gemeinsamen Vorfahren nach oben und dann wieder nach unten, bei einer Cousine also: eigener Vater (1), dessen Vater, also gemeinsamer Großvater (2), dessen Kind, also anderer Vater (3), dessen Kind, also die Cousine (4).
Ein Cousin IST mit einem anderen in der Seitenlinie verwandt, zur auf- und absteigenden Linie zählen nur direkte Nachkommen/Vorfahren (Kinder, Eltern, Großeltern, etc.). 1. Grad Seitenlinie wäre also korrekt. smile

Re: Frage zur FZF.. [Re: LOE110119] #323725
06/02/2010 01:16
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Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: Amani_29

Ja er ist mein cousin ersten grades,


§ 1307 BGB Verwandtschaft
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung#Vetter_und_Base

Original geschrieben von: Amani_29

es ist durch aus in deutschland gesetzlich erlaubt seinen cousin zu heiraten. Aus diesem Grunde hat mein Anwalt mir gesagt, bräuchte ich mir keine sorgen zu machen das mein FZF antrag abgelehnt wird.


Wie wir eben gelesen haben ist der Cousin 1.Grades verboten.
LG Simla


Falscher Schluß - wie ich vor einiger Zeit schon schrieb, ist ein Cousin stets in der Seitenlinie verwandt, also niemals in auf- oder absteigender Linie (was man auch "gerade" Linie nennt, weil sie eben nicht "zur Seite" geht). Verboten sind also nur Geschwister- und Halbgeschwisterehen und Vater/Großvater/Mutter/Großmutter/Kinder-Ehen. Und das übrigens auch nur z.B. in Deutschland, in Belgien, Luxemburg und Holland gibt es zum Beispiel keinerlei Einschränkungen, da kann auch der Großvater seine Nichte oder die Mutter ihren Sohn heiraten.

Re: Frage zur FZF.. [Re: PeppermintPatty] #323727
06/02/2010 01:51
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>>>
Wenn Euer ungeborenes zukünftiges Kind irgendwas hätte muss das ja nicht mal mit Eurem Verwandschaftsgrad zusammen hängen, kann ja so viel passieren.
Nur die Wahrscheinlichkeiten steigen eben ganz beträchtlich.
<<<

Einen aussagefähigen Gentest zum Ausschluß von Erbkrankeiten gibt es nicht, ganz einfach deshalb, weil man die genetischen Marker für die meisten Erbkrankheiten nicht kennt bzw. sie auf verschiedenen Genen liegen und die Interaktion unbekannt ist.

Was es gibt, ist eine wissenschaftliche Aussage über den Grad der Wahrscheinlichkeit für die (wenigen) Erbkrankheiten, die sich "einfach" und "bekannt" vererben, sowie eine generelle Aussage über das vermutete Risiko für andere Krankheiten, von denen man weiß oder vermutet, daß die erbinduziert sind, doch dies nicht genau festmachen kann.

Fazit: Ein Gentest trifft nur eine Aussage, ob ein Gendefekt, der einer bekannt-sicheren Vererbung unterliegt, mit Sicherheit (100%) oder einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (50% oder 25%) eintritt oder nicht eintritt (0%). Diese "bekannten" Krankheiten sind allerdings eher selten (Bluterkrankheit, etc.).
Der Bluttest dient lediglich der Festellung, ob oder ob nicht der Rhesus-Faktor übereinstimmt bzw. der AIDS-Erkennung.
Die "eingehende Laboruntersuchung" in Tunesien entspricht in etwa dem "großen Blutbild" in Deutschland, ist also zum Zwecke einer Eheschließung nur sehr beschränkt aussagefähig; ich vermute sogar, der wird nur deshalb gemacht, weil er in Tunesien, anders als in Deutschland, im täglichen Patienten-Leben nur sehr selten stattfindet und für den Staat die einzige Möglichkeit darstellt, Blutkrankheiten und Seuchen zu erkennen und somit den Grad der Volksgesundheit zu diagnostizieren.
In Deutschland hat der "normale" Patient bis zur Heirat jedoch mehrere dieser Tests absolviert und befindet sich daher auf einem wesentlich höheren und aktuelleren "Untersuchungsstand", ebenso wie die Epidemiologie insgesamt.

Ehe zwischen Verwandten stellen übrigens nicht per se ein Risiko dar, sondern nur dann, wenn in der Familie eine rezessiv vererbte Erbkrankheit grassiert (wird sie nämlich dominant vererbt, macht es ohnehin keinen Unterschied, ob die Eltern verwandt sind oder nicht). In einer solchen Familie ist dann die Wahrscheinlichkeit, daß ein beliebiges Mitglied den rezessiven Erbfaktor trägt, sehr hoch - und wenn zwei rezessive Faktoren zusammenkommen, bricht die Krankheit aus.

Sind jedoch die Familienmitglieder keine Träger von Erbkrankheiten (weder rezessiv noch dominant), dann wird durch eine verwandtschaftliche Eheschließung sogar eine besonders positive Auswahl getroffen, weil verhindert wird, daß etwaige negative Erbmerkmale "in die Familie hineingetragen werden" - sie also "rein" bleibt, um es mit einem rassehygenischen Ausdruck zu sagen.

Der letztere Aspekt läßt es natürlich unbeachtet, daß auch die heutige Genetik nur einen Bruchteil der Gene kennt, deren Interaktion Erbkrankheiten auslösen und daß nach dem Stand der Wissenschaft auch noch auf lange Zeit hinaus keine verläßliche Aussage getroffen werden kann, ob ein Erbgut kontaminiert ("verunreinigt") ist, oder nicht.

Die z.B. arabische/indische Ehe mit dem Cousin hat übrigens auch nicht die Rassenhygiene zum Ziel (diese Argumentation kam erst später auf, als "Eugenik" in Mode kam, auch in Europa und den USA, übrigens), sondern berücksichtigt nur den weit profaneren ökonomischen Aspekt, der eine Aufsplitterung von Familienvermögen (im Erbfall) verhindert - weshalb die Cousine auch bevorzugt mit einem Cousin der VÄTERLICHEN Linie verheiratet wird; stammt die Cousine ebenfalls aus der väterlichen Linie, entfällt sogar die Verpflichtung des Brautgeldes (weil das dann eh' in der Familie bliebe).

Der zweite Aspekt ist die "Bekanntheit" der Mitglieder, die ja vor der Ehe nicht "zur Probe" zusammenleben können - Personen, die aber bereits als Kinder miteinander gespielt haben, sind "vertraut" miteinander und gewährleisten, so die Theorie, eine bessere Verträglichkeit. Studien haben allerdings gezeigt, daß die "arrangierte" und die "freie" Ehe in Bezug auf ihre Erfolgsprognose gleichwertig sind (wenn man annimmt, daß beide gleich "einfach" geschieden werden können).

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