Original geschrieben von: mortizia
Solange sie die Sprache nicht beherrschen, können sie nicht arbeiten und liegen dem Steuerzahler auf der Tasche. Und wenn man sich die Zahlen mal anschaut, wieviele Tunesier z.B. jedes Jahr durch Hochzeit etc ihre Heimat verlassen wollen, mussten die Behörden reagieren.


Sorry, das ist nur Polemik.

Fakt is hingegen:

1) Im Jahre 2006 wurden für Tunesier 919 Visa zur Familienzusammenführung erteilt, und zwar inklusive Kinder. Damit waren weniger als 2% der Visaempfänger Tunesier. Serben/Bosnier und Russen im weiteren Sinne erhalten jeder 6mal mehr Visa und Türken mehr als 10mal mehr, selbst Thailänder(innen) liegen noch deutlich vor den Tunesiern.
Von den Tunesiern, die zu einem deutschen Partner nachzogen, waren 500 Männer und 250 Frauen, nur wenig mehr als 100 Tunesier zogen zu in Deutschland lebenden Tunesiern nach.
2006 war übrigens kein Ausnahmejahr, sondern es bestätigte den den langjährigen Abwärtstrend bei der Visumserteilung.

siehe -> http://www.tunesien-liebe.de/fzf-visa-statistik.htm

2) Jeder mit einem Deutschen verheiratete Ausländer kann auch ohne jede Sprachprüfung nachziehen, solange er nur Vater oder Mutter eines Kindes ist und das Mit-Sorgerecht besitzt. Da das Merkmal "Kind" in einer Familie der Normalfall ist, wird durch den Sprachtest also noch nicht einmal ein "normaler" Ehegatte abgehalten, geschweige denn jemand, der es unbedingt darauf anlegt.

3) Ob mit oder ohne Sprachtest ist praktisch unerheblich, denn diejenigen, die dazu verpflichtet sind, einen Sprachtest vor dem Visum zu machen sind EBENFALLS dazu verpflichtet, einen Integrationskurs danach zu besuchen. Würden hier strenge Teilnahmevoraussetzungen angelegt, dann könnte man dasselbe Ergebnis mit wenigen Wochen Verzögerung erreichen (wovon natürlich das staatsnahe Goethe-Institut nichts abbekommen würde, das ja jetzt quasi monopolartig für die Tests zuständig ist).

4) Die alleinige Begründung für die Verschärfung dieses Teiles des Gesetzes ist es gewesen, daß "türkische Mädchen vom Lande" nach Deutschland gebracht wurden und dort, weil sie die Sprache nicht beherrschen, in schlechten Lebensumständen leben müssen.
Diese Begründung ist absurd, denn, wie bereits gesagt, darf die Mutter eines Kindes eines deutschen Vaters in jedem Falle nach Deutschland einreisen (und erhält üblicherweise eine Aufenthaltsberechtigung bis zur Volljährigkeit). Erfaßt werden hier also nur diejenigen, die zu einem TÜRKISCHEN Ehemann zuziehen (der keinen deutschen Paß hat).
Wäre es die Intention des Gesetzes gewesen, "junge, unbedarfte" Frauen als Zielgruppe zu haben, dann wäre es weitaus sinnvoller gewsen, das Nachzugsalter heraufzusetzen - so wie es andere Länder beispielsweise getan haben bzw. die Zuzugshürden zu Nicht-Deutschen zu erhöhen (wie es ja auch z.B. beim Lebensunterhalt gehandhabt wird).

Völlig absurd wird das ganze dadurch, daß bestimmte Nationen vom Sprachtest völlig ausgenommen sind, wie z.B. Amerikaner, Israelis, Australier, Japaner, Süd-Koreaner. Es erschließt sich mir nicht, inwieweit z.B. ein japanischer Fischer ohne Schulabschluß einem algerischen Fischer mit Schulabschluß vorgezogen wird. Würde es um die intellektuelle Kapazität gehen, dann müßten entsprechende abgestufte Sprach- und Intergrationskurse vor der Visumserteilung verpflichtend sein, und zwar ohne Ansehung der Nationalität.

Noch absurder wird es allerdings, weil z.B. ein in Deutschland lebender EU-Europäer einen aus einem beliebigen Land stammenden Ehegatten STETS ohne Sprachführung "einführen" darf, insofern also in dieser Bezihung ein EU-Europäer in Deutschland einen anderen Rechtsschutz genießt, als ein deutscher Staatsbürger.


Fazit: Die Verpflichtung zum Sprachtest ist eine rein politische Aktion gewesen, um bestimmten Lobbygruppen zu dienen bzw. die öffentliche Meinung zu beeinflussen, zudem habe ich den sehr starken Eindruck, daß hiermit das "Goethe-Institut" mit einer besseren finanziellen Ausstattung (bzw. einer geringeren aus dem regulären Haushaltsplan) versorgt werden sollte.