Hallo Mahdia,

wir haben daneben geschrieben 'dauernd'.

Wegen der KV hab ich meine KK angerufen und sie sagten mir, dass er vom ersten Tag an bei mir familienversichert ist, wie ein dt. Ehepartner eben auch. Wenn er sich dann hier bei der ABH gemeldet hat, soll eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung an die KK gegeben und dort ein Antrag auf Familienversicherung gestellt werden. Danach erhält er per Post die Chipkarte. Die KK besorgt ihm nebenher noch eine RV-Nummer und sendet sie ebenfalls an ihn.
Nochmal zur Sicherheit, auch wenn der Antrag bei der KK mit der Kopie der Aufenthaltsgenehmigung erst nach, sagen wir mal einer Woche, erfolgt, ist er trotzdem schon bei der Einreise familienversichert, da er dein Ehemann ist.

Nicht vergessen - erster Gang zur Meldestelle/Bürgeramt und deinen Guten anmelden... smile

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.

LG Senoritau2 s52