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Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Jaquta] #330818
17/06/2010 14:12
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Alina 7ayati Offline

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Du hast ja Recht. Daher korrigiere ich mich: Bei mir, bzw. uns wurde noch nie der dt. Pass bei der AUSREISE gefordert
War bei mir immer anders...Wie es war als ich klein war, kann ich jetzt nicht 100% sagen, da müsste ich Papa mal fragen... wink

Antwort auf:
Und noch einmal: Sämtliche Papierchen nützen nix, wenn der Kindsvater ( Tunesier ist und ) eine Ausreise verbietet, kann er in letzter Sekunde per Telefon diese verhindern. Das muss man sich reinziehen. So ist deren Gesetz, denn der MAnn hat in Tunesien das Bestimmungsrecht automatisch über die Kinder.
Ich glaube das muss nicht immer wieder erwähnt werden, ist doch jetzt eig jedem klar wenn es nicht vorher schon so war...


Habe ein neues Thema aufgemacht...Vllt hast du Lust auch dort mal zu schreiben...Damit wir hier nicht weiter vom eig Thema abkommen...Ist nicht böse gemeint... smile

LG Alina


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
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Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Alina 7ayati] #330821
17/06/2010 14:38
17/06/2010 14:38
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Antwort auf:

Du hast ja Recht. Daher korrigiere ich mich: Bei mir, bzw. uns wurde noch nie der dt. Pass bei der AUSREISE gefordert

Es gibt jetzt ein "Geschichten"-Thema smile in dem man berichten kann wie es bei einem selbst gelaufen ist.

Deutsch-tun. Minderjährige müssen mit dem tunesischen und deutschen Pass ausreisen (TN=Staatsangehörigkeit, D=Visabefreiung)............dass das bei jedem anders läuft, werden wir dann im GeschichtenThread lesen. (Ändert aber nichts an den Fakten wink
LG Simla

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Jaquta] #333199
01/08/2010 22:09
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Original geschrieben von: Jaquta
..hätte auch schreiben können..im Grunde hatte ich diesen Fall noch nie...
..oder prinzipiell hatte ich..
Du hast ja Recht. Daher korrigiere ich mich: Bei mir, bzw. uns wurde noch nie der dt. Pass bei der AUSREISE gefordert.
Und noch einmal: Sämtliche Papierchen nützen nix, wenn der Kindsvater ( Tunesier ist und ) eine Ausreise verbietet, kann er in letzter Sekunde per Telefon diese verhindern. Das muss man sich reinziehen. So ist deren Gesetz, denn der MAnn hat in Tunesien das Bestimmungsrecht automatisch über die Kinder. Das Muttersein beschränkt sich dort auf die Versorgung/Pflege der Kinder, gemäss der Aufgabenverteilung im Koran. Andere Länder andere Sitten und andere Rechtssprechung und eine ganz andere Auffassung der Begriffe Erziehung, Elternliebe und FAMILIE! Kleinfamilie versus Grossfamilie.
Meine Freundin lebt seit langen Jahren in Syrien und hat sich für den Islam entschieden um dort mit ihren Kindern zusammen leben zu können. Ihr Mann wollte sogar eine Zweitfrau nehmen..trotzdem hat sie sich nicht getrennt, da sie die Kinder ihrer Meinung nach auf Dauer verloren hätte..
C'est la vie. Und ich finde es ganz ganz schade, dass meine Beiträge so zerpflückt und total fehlinterpretiert werden?!
Wir sollten eigentlich zusammen überlegen, was getan werden kann, um eine Verbesserung dieser Umstände zu erwirken?! Vielleicht in Form von Petitionen, die an Ben ALi samt Regierung in Berlin geschickt werden?!..Bitte nicht schon wieder schimpfen, ist nur ein Vorschlag...
LG
Jâquta


Hallo, nun wie stehts mit einem gemeinsamen Vorstoß?

immer mehr Kinder werden in solchen Konstellationen geboren und sind für die Europäer irgendwann u.U. verloren.
wenns hart auf hart geht! Alles hängt ja auch mit der Tatsache zusammen, dass die Väter der Kinder in D durch Ehe/Vaterschaft das Sorgerecht automatisch AUCH erhalten und damit mit den Kids automatisch ohne Probleme ausreisen können. Und das, obwohl die Ausreise der Mütter aus den muslimischen Heimatländern der EheMänner
mit den Kids automatisch Probleme verursacht, wenn sie keinen "Passierschein" vom Vater haben oder der widerrufen wird. Da muss und kann was von seiten der Regierungen in Europa getan werden.
Für mich ganz klar: von Vätern aus Ländern mit dieser Gesetzgebung müsste wenigstens ein "maternaler Passierschein" bei der Ausreise mit Kind(ern) verlangt werden.
Damit wäre dann nur noch ein Problem bei der gemeinsamen Ausreise der Familie, wenn der Vater die Kinder ais seiner Heimat nicht mehr ausreisen lassen möchte. Es könnte eine Bestimmung zu geben, dass die Mutter mit den Kindern immer noch innerhalb von drei Monaten ein Ausreiserecht erhält, auch wenn sie keinen paternalen Passierschein hat.
Habe von dieser Regelung mal gehört...???>!!!

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: LOE120908] #333415
04/08/2010 01:38
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Original geschrieben von: anchadia
Original geschrieben von: Jaquta
..hätte auch schreiben können..im Grunde hatte ich diesen Fall noch nie...
..oder prinzipiell hatte ich..
Du hast ja Recht. Daher korrigiere ich mich: Bei mir, bzw. uns wurde noch nie der dt. Pass bei der AUSREISE gefordert.
Und noch einmal: Sämtliche Papierchen nützen nix, wenn der Kindsvater ( Tunesier ist und ) eine Ausreise verbietet, kann er in letzter Sekunde per Telefon diese verhindern. Das muss man sich reinziehen. So ist deren Gesetz, denn der MAnn hat in Tunesien das Bestimmungsrecht automatisch über die Kinder. Das Muttersein beschränkt sich dort auf die Versorgung/Pflege der Kinder, gemäss der Aufgabenverteilung im Koran. Andere Länder andere Sitten und andere Rechtssprechung und eine ganz andere Auffassung der Begriffe Erziehung, Elternliebe und FAMILIE! Kleinfamilie versus Grossfamilie.
Meine Freundin lebt seit langen Jahren in Syrien und hat sich für den Islam entschieden um dort mit ihren Kindern zusammen leben zu können. Ihr Mann wollte sogar eine Zweitfrau nehmen..trotzdem hat sie sich nicht getrennt, da sie die Kinder ihrer Meinung nach auf Dauer verloren hätte..
C'est la vie. Und ich finde es ganz ganz schade, dass meine Beiträge so zerpflückt und total fehlinterpretiert werden?!
Wir sollten eigentlich zusammen überlegen, was getan werden kann, um eine Verbesserung dieser Umstände zu erwirken?! Vielleicht in Form von Petitionen, die an Ben ALi samt Regierung in Berlin geschickt werden?!..Bitte nicht schon wieder schimpfen, ist nur ein Vorschlag...
LG
Jâquta


Hallo, nun wie stehts mit einem gemeinsamen Vorstoß?

immer mehr Kinder werden in solchen Konstellationen geboren und sind für die Europäer irgendwann u.U. verloren.
wenns hart auf hart geht! Alles hängt ja auch mit der Tatsache zusammen, dass die Väter der Kinder in D durch Ehe/Vaterschaft das Sorgerecht automatisch AUCH erhalten und damit mit den Kids automatisch ohne Probleme ausreisen können. Und das, obwohl die Ausreise der Mütter aus den muslimischen Heimatländern der EheMänner
mit den Kids automatisch Probleme verursacht, wenn sie keinen "Passierschein" vom Vater haben oder der widerrufen wird. Da muss und kann was von seiten der Regierungen in Europa getan werden.
Für mich ganz klar: von Vätern aus Ländern mit dieser Gesetzgebung müsste wenigstens ein "maternaler Passierschein" bei der Ausreise mit Kind(ern) verlangt werden.
Damit wäre dann nur noch ein Problem bei der gemeinsamen Ausreise der Familie, wenn der Vater die Kinder ais seiner Heimat nicht mehr ausreisen lassen möchte. Es könnte eine Bestimmung zu geben, dass die Mutter mit den Kindern immer noch innerhalb von drei Monaten ein Ausreiserecht erhält, auch wenn sie keinen paternalen Passierschein hat.
Habe von dieser Regelung mal gehört...???>!!!

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: LOE120908] #333421
04/08/2010 08:11
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Hallo Anchadia,
die meisten hier sind relativ frisch verheiratet, haben k(l)eine Kinder.......die Männer wohl eher noch keine Einbürgerung.
Für die ist das Thema Entführung vielleicht weit weg(geschoben)????
Ich glaube 1001 macht einiges in dieser Richtung, vielleicht da mal nachfragen?

Info:
http://www.bundesjustizamt.de/nn_258946/...neHinweise.html

http://www.hcch.net/index_de.php?

http://www.incadat.com/index.cfm?act=text.text&lng=1

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: LOE110119] #333855
11/08/2010 01:43
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Hi Simla, naja eigentlich meinte ich das v.a. auf die Antwort von Jaquta und sonstiger Meldungen hier!
lg, a

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: LOE120908] #335389
11/09/2010 19:58
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Ich finde wie immer nicht den passenden Thread frown

Die beglaubigte schriftliche Ausreiseerlaubnis des Vaters darf nicht älter als 3 Monate sein.

Das Gesetz hat sich geändert. Kinder ab 16 Jahren dürfen nun direkt den Vater um diese Erlaubnis bitten. Bei Kindern unter 16 Jahren muss dies weiterhin die Mutter beim Vater erbitten.
(sorry, über den Inhalt dieser tollen hervorrangenden Gesetzesänderung kann ich nur kopfklatschen)
LG Simla

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: LOE110119] #335534
14/09/2010 20:31
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Ich vermute diese Änderung geschieht im Zuge des Komplettumbaus des Rechtssystems für Nicht-Erwachsene - u.a. auch Volljährigkeit mit 18, Einführung einer Alterszone "Heranwachsender", die zwischen Kindheit und Erwachsenenalter steht, Verbilligung von Internetzugängen für Studenten und Schüler, etc. etc. Da wollte man wohl dem 16jährigen demonstrativ eine weiteres "Recht" geben, indem er als Bald-nicht-mehr-Kind den Vater direkt ansprechen darf...

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Frogger] #335861
20/09/2010 15:16
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Wie ist das eigentlich wenn Kind keinen tunesischen pass hat? Kann der Kindesvater in Deutschland einen tunesischen Ausweis/Pass für das Kind machen lassen, ohne dass die Kindesmutter etwas davon weiss, oder ihr ? Soweit ich informiert bin, wird (zumindest in Deutschland) der Ausweis der Mutter dafür benötigt.

Kann der Kindesvater alternativ in Tunesien einen Pass für das Kind machen lassen?

Oder wie sieht das aus?

Vater tunesisch, Mutter deutsch. Kind in Deutschland geboren.


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Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: dreamfighter] #335863
20/09/2010 15:28
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Die Mutter wird nicht benötigt, weder hier, noch in Tunesien.
Auch reichen den tunesischen Behörden immer einfache Ausweiskopien (z.B. von der Mutter), keine Originale, keine Beglaubigungen.
Der Vater kann den Pass für sein Kind in D oder TN machen lassen, jeweils ohne Kenntnis der Mutter.
LG Simla

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: LOE110119] #335864
20/09/2010 15:29
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Es wird noch besser - zukünftig sollen nun auch alle Kinder tunesischer Mütter automatisch die tunesische Nationalität erhalten.
Das wird für interessante Konflikte sorgen, wenn nämlich tunesischen Müttern einerseits die Anerkennung ihrer Hochzeit mit Nichtmuslims verweigert wird, andererseits aber die Kinder automatisch Tunesier sind (sprich nach nationaler Gesetzgebung: illegale Kinder aus einer außerehelichen Beziehung).

Begründet wird dieser Gesetzentwurf damit, daß Männer ud Frauen in Tunesien gleichberechtigt sind und ihre Nationalität dann auch gleich weitervererben. In der Realität aber sieht es so aus, daß die Gleichberechtigung noch ein ganzes Stück weit entfernt ist (siehe oben, außerdem: Diskriminierung im Erbrecht).

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: LOE110119] #335865
20/09/2010 15:35
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Kindesvater hat keine Ausweiskopie der Kindesmutter. Geht das trotzdem?


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Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: dreamfighter] #335867
20/09/2010 15:40
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Sicher, die Mutter wird, wie gesagt, nicht benötigt.

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: dreamfighter] #335868
20/09/2010 15:42
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Also beim TN Konsulat haben wir meine Ausweiskopie abgegeben bei der Anmeldung (--> Rote Karte erhalten). Die führen brav eine Akte.
In Tunesien lag niemals mein Ausweis oder eine Kopie vor.

Die Mutter spielt keine Rolle, die dt. Staatsangehörigkeit auch nicht...........den "Abstammungsnachweis" liefert die Geburtsurkunde und da kann jeder leibliche Vater sich täglich eine neue beim zuständigen Standesamt holen. Auch wenn die Eltern getrennt, nicht verheiratet oder geschieden sind.
LG Simla

--> haben jetzt erst einen in TN machen lassen
Original geschrieben von: Simla
Tunesischer Reisepass für dt.-tn. Kinder in Tunesien ausstellen lassen:
- 2 Bilder
- Antrag (dort erhältlich)
- tunesische Geburtsurkunde (auch wenn in D geboren)
- formlose Einverständniserklärung des Vaters mit beglaubigter Unterschrift
- alter Reisepass
- Finanzamtbriefmarke in Höhe von 20 Dinar
- Dauer: 3 Tage

LG Simla

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: LOE110119] #335869
20/09/2010 16:06
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Original geschrieben von: Simla
Also beim TN Konsulat haben wir meine Ausweiskopie abgegeben bei der Anmeldung (--> Rote Karte erhalten). Die führen brav eine Akte.
In Tunesien lag niemals mein Ausweis oder eine Kopie vor.

LG Simla
[/quote]

Anmeldung von was? Vom Ehemann damals für seine rote Karte? (Da bin ich mir jetzt nicht mehr sicher ob eine Ausweiskopie von mir gebraucht wurde)


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Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: dreamfighter] #335870
20/09/2010 16:10
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Ja, für seine Meldung beim Konsulat, da gabs dann auch gleich die "Rote Karte". (damals = 1993!)

Aber.....wenn beide Eltern tunesische sind.....gehts ja auch problemlos, weisst wie ich das mein?
Die Mutter spielt keine Rolle, auch nicht wenn sie in Deutschland das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht/Ruhensanordnung hat.
frown ...ich hoffe bei Euch ist alles ok und es sind nur "was wäre wenn-Fragen".
LG Simla

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: LOE110119] #335871
20/09/2010 17:00
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ja, sind nur "was wäre wenn", da wir ja keinen tunesischen pass haben für sohnemann und ich seinen deutschen ausweis habe.

ist immer etwas schwierig im moment, da der kleine nicht mit seinen papa gehen möchte wenn er ihn holt, aber ich versuche es immer so zu tricksen das er mitgeht.
er findet es toll von mir, dass ich ihn keine probleme mache wenn er seinen sohn sehen will.


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Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: dreamfighter] #335872
20/09/2010 17:22
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Ist immer eine ganz schwierige Situation zu der drei gehören.
Ein Vater, der sein Kind sehen will und sich in der Zeit auch wirklich kümmert.
Eine Mutter, die das zulässt, damit klar kommt und nicht hetzt.
Und ein Kind, welches mit der Situation klar kommt und freiwillig das alles gern mitmacht.

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: LOE110119] #346321
22/02/2011 13:59
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Hier mal ein Bericht zu Kindesrückführungen:

http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/12129689


Kindesentzug24.com, Kostenlose Hilfe bei Kindesentzug und Kindesentführung ins Ausland.
Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: kindesentzug24] #346323
22/02/2011 14:02
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Hier noch einer. Ist wohl das gleiche Team:

LINK


Kindesentzug24.com, Kostenlose Hilfe bei Kindesentzug und Kindesentführung ins Ausland.
Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: kindesentzug24] #347146
11/03/2011 11:21
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Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Zahir] #356478
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Original geschrieben von: Zahir
Unser Kind hat noch gar keinen TN Pass s50

Wir haben unseren ersten Wohnsitz in Deutschland gemeldet.

Bisher haben wir es immer absolut entspannt gehandhabt. Ich reise immer als Besucherin ein und wenn die 3 Monate sich dem Ende neigen (oder vorher)reisen wir aus... und kommen wieder. Auch bei der Polizei melde ich mich nicht weiter. Nur unsere private TN Adresse schreibe ich aufs Besuchervisum.
Ist eine gute Möglichkeit, finde ich
LG Zahir


Hallo, um das Thema nochmal aktuell zu machen, hier nach langer Sendepause meinerseits- nochmals eine Rückfrage:
Also bei der Konstellation dt. Mutter-tunesischer Vater-in Tunesien geheiratet und Kind in D geboren, da kann ja der Kindsvater bei Bedarf (sagen wir etwa im Streitfall) sowohl jederzeit "heimlich" einen tun. Pass für das Kind beantragen als auch im Falle eines vorhandenen tun Passes den Passierschein in letzter Minute widerrufen.
Nützt es in solch einem Fall etwas, wenn das Kind einen anderen Nachnamen als der Vater hat, also den Nachnamen der Mutter? Wie ist denn der aktuelle Stand, wird denn solche Kinder(mit dt. Namen) beim tun Konsulat u.U. der tun. Pass weiterhin verweigert, wie es hier jemand schrieb. Oder ist es dazu nötig, dass auch der Vorname möglichst kein arabischer ist?
Kann man, als -mit einem Tn -verheiratete Mutter sein Kind durch solche Vorkehrungen überhaupt schützen oder bleibt es nach wie vor bei der Devise: "einziger Schutz nicht ins Land reisen". Diese Vorkehrung ist ja sehr schwierig durchzusetzen in einer Ehe, denn die Großeltern wollen ja auch gerne die Enkel sehen...
bin mal gespannt auf Eure Antworten,
lg, anchadia

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: simsch] #356612
20/01/2012 01:23
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Original geschrieben von: simsch
Da sieht man mal, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Wir wurden auch noch nie nach der Ausreisegenehmigung gefragt. Wir sind nicht verheiratet. Unsere Tochter hat den Nachnamen vom Papa (also zwei unterschiedliche Nachnamen) und der Vorname arabisch-französisch. Wir wurden auch nie nach dem grünen Pass gefragt. Seit dem letzten Flug hat sie ihren eigenen deutschen Pass wo immer schön gestempelt wird. Davor stand sie ja in meinem Pass.

Ich hab auch einige Freundinnen, die auch noch nie gefragt wurden. (Also ich denk mal das sind 20% die da gefragt werden)

So euch noch einen schönen Abend (morgen gehts ab nach Tunesien)


Hallo Simsch und Zahir,

wollte bei Euch beiden und evtl auch andere mitlesende Mütter
nochmal nachfragen, wie das bei Euch ist:
- habt Ihr jeweils Euren Nachnamen behalten und den Kindern den Nachnamen des tunesischen Vaters gegeben?
- habt Ihr den Kindern arabische bzw. einen/oder zwei arabische Vornamen gegeben?
- habt Ihr nie einen grünen Pass für das Kind beantragt?

Wäre schön, ein paar >Antworten zu erhalten,
lg, anchadia
lg,

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: LOE120908] #359252
30/09/2012 12:24
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Wenn man das alles hier so liest, kann man nur hoffen, dass man selbst nie in die Gefahr kommt, dass einem das Kind vom tunesischen Vater weggenommen wird. Diese Vorstellung ist ganz schrecklich.

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Princess0110] #359297
08/10/2012 12:49
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Wenn das Kind in Deutschland den deutschen Nachnamen hat wird es nicht so einfach für den tn Vater heimlich bei der Tn Botschaft einen Tn Pass anfertigen zu lassen.
Aber total schützen tut es nicht, da in TN sowieso kein dt.ausl. Nachname annerkannt wird+automatisch auch wenn es eigentlich gar nicht geht der nachname des Vaters eingetragen wird. (somit heißt das Kind dann zb Jasmin Müller im dt Pass+im tunesischem Jasmin ben Marouf z.B...)
generell +unterm strich glaub ich kann man sich einfach nicht absichern crazy


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...
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