Alle Mütter die ich kenne, egal ob tunesisch oder deutsch, welche das Sorgerecht haben, sind NICHT befreit. Die Urteile sind nicht "eingegrenzt".
Auch die letzte Nachfrage 08/2009 beim Familiengericht ergabt keine Änderungen. Die Ausreiseerlaubnis bleibt, sie kann nicht abgegeben ooder übertragen oder aberkannt werden.
Kannst Du, Rym, mit bitte sagen (PN) welches Gericht Dir etwas anderes bescheinigt? LG Simla