A) Die Versicherunsbestätigung bei einem FZF-Visum zur Heirat wird erst bei der ABHOLUNG des Visums verlangt, weil
1) sie mindestens die Zeit abdecken muß, für die das Visum erteilt (und nicht beantragt) wird.
2) bei Nichterteilung des Visums das Geld zum Fenster hinausgeworfen wäre.
B) Umgekehrt bei einem Touristenvisum, hier wird die Versicherungsbestätigung bei der Beantragung benötigt.
C) Und schließlich, bei einem FZF-Visum von bereits verheirateten Paaren ist gar keine Versicherung notwendig, weil der deutsche Partner ab Grenzübertritt per Gesetz ohnehin unterhaltsverpflichtet ist.