Viele Fragen von Userinnen blieben von Dir ja unbeantwortet, aber ich will es trotzdem mit einer Frage an Dich versuchen.

Du schreibst immer vom deutschen Rechtssystem.

Ein Kind eines Tunesiers ist automatisch ein tunesischer Staatsbürger, ob man das will, oder nicht.

Davor schützt auch nicht, dass das Kind nur einen deutschen Pass hat und nicht beim Konsulat gemeldet wird.

Fährt dieses Kind nach Tunesien, benötigt es bis zur Volljährigkeit eine schriftliche Ausreiserlaubnis des Vaters.

Ohne dies gibt es keine Ausreise!

Wie soll in einem solchen Fall denn das deutsche Rechtssystem helfen??

Bei dem Kind handelt es sich um einen tunesichen Staatsbürger,für den auf tunesichem Boden tunesisches Recht und sonst keines Gültigkeit hat!