Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: kindesentzug24

In Tunesien ja, aber in Deutschland nicht, denn hier berechtigt sie im übertragenen Sinn zu einer Rückführung, schützt zumindest vor den Konsequenzen.

Ich glaube wir verstehen uns einfach nicht.
Was hilft es, wenn ich in D berechtigt bin, in TN aber nicht. Eine Rückführung ist doch so gar nicht möglich, nur eine Rückentführung.
LG Simla


Ich denke ich weiß jetzt wo unser Problem die ganze Zeit liegt. s50 Bei der Begriffsdefinition. Einigen wir und auf "Rückentführung" und wir wissen beide was die ganze Zeit gemeint war.

Grüße
Jörg


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