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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind
[Re: LOE110119]
#318225
23/10/2009 21:55
23/10/2009 21:55
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Joined: Aug 2009
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kindesentzug24
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[/quote] Hallo Jörg, das hier ist das TunesienForum. Also um welche Gerichte/Jugendämter handelt es sich? Wenn die Familie in Tunesien Urlaub macht und der Vater entscheidet, dass man bleibt......gehts nach tunesischem Recht. Boden Tunesien, Vater Tunesier, Kind Tunesier - und dort sind sich alle einig, kein Kindesentzug, sondern Recht. Wenn die Mutter nichts dagegen ist ja alles in bester Ordnung. Ist das Kind jetzt aber nicht wie von dir beschrieben ein Tunesischer Staatsangehöriger sondern ein Deutscher und die Mutter möchte nicht dass das Kind in TN bleibt, dann haben wir den Konflikt und nach Strafantragstellung durch die Mutter auch den Entzug. Es tut mir leid, ich mache die Gesetze nicht!!! Ach ja, hier geht es jetzt nicht ums Kindeswohl, sondern nur wieder um Kindesentzug. Was tun, wenn beide Eltern auf ihrer Meinung bestehen, dass das jeweilige Heimatland das richtige ist? Schon erstaunlich, dass Väter doch nur Pflichten und keine Rechte haben. Zahlen ja - anfassen nein. Dann haben wir einen Konflikt, welcher es sich zu schämen bedarf, da eine Streitigkeit mal wieder auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Letztendlich zählt die Staatsbürgerschaft!!! Auch diese Regelung habe ich nicht gemacht!!! Und wie sieht das nun mit den TNvätern aus, die hier in D nur betreuten Umgang bekommen, weil die Mütter doch gern die "privaten" Dinge mischen und die Kinder mit reinziehen? Ist das dann kein Entzug? LG Simla Wie schon in anderem Post beschrieben, dass hat doch nicht nur was mit TNVätern zu tun, das trifft deutsche und andere nationalitäten genauso. Im Endeffekt wieder ein Armutszeugnis für die Eltern, welche nicht in der Lage zu sein scheinen, ein Kind vernünftig und sorgenfrei zu erziehen. Ein begleitetes Umgangsrecht gibt es nur auf Antrag, dass entscheidet kein Jugendamt einfach so, ausser es wurde über den anderen Partner viel "Müll" erzählt, wo wir wieder beim Punkt "Sorge- und Erziehung" wären. Gruß Jörg
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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind
[Re: kindesentzug24]
#318229
23/10/2009 22:04
23/10/2009 22:04
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Joined: Dec 2007
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LOE110119
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Ach ja, hier geht es jetzt nicht ums Kindeswohl, sondern nur wieder um Kindesentzug. Was tun, wenn beide Eltern auf ihrer Meinung bestehen, dass das jeweilige Heimatland das richtige ist? Schon erstaunlich, dass Väter doch nur Pflichten und keine Rechte haben. Zahlen ja - anfassen nein. Dann haben wir einen Konflikt, welcher es sich zu schämen bedarf, da eine Streitigkeit mal wieder auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Letztendlich zählt die Staatsbürgerschaft!!! Auch diese Regelung habe ich nicht gemacht!!! Die Staatsangehörigkeit zählt?????? Die Mutter deutsch, der Vater tunesisch, das Kind daher tunesisch-deutsch. Und wer gewinnt??????? Und wie sieht das nun mit den TNvätern aus, die hier in D nur betreuten Umgang bekommen, weil die Mütter doch gern die "privaten" Dinge mischen und die Kinder mit reinziehen? Ist das dann kein Entzug? LG Simla Wie schon in anderem Post beschrieben, dass hat doch nicht nur was mit TNVätern zu tun, das trifft deutsche und andere nationalitäten genauso. Ja, unsere Posts haben sich überschnitten. Setzt Ihr Euch auch für diese Väter ein.....wo die Mutter das Kind einfach dem Vater aus "privaten Rosenkieg-Gründen", entzieht? Ein begleitetes Umgangsrecht gibt es nur auf Antrag, dass entscheidet kein Jugendamt einfach so, ausser es wurde über den anderen Partner viel "Müll" erzählt, wo wir wieder beim Punkt "Sorge- und Erziehung" wären.
Jo, leider der Regelfall. Die Mutter entscheidet "nö, der W... bekommt unser Kind nicht". Er muss den Umgang einklagen. Sie tischt Geschichten auf...... Wie Du siehst, haben wir unterschiedliche "Erfahrungen". LG Simla
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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind
[Re: LOE110119]
#318237
23/10/2009 22:21
23/10/2009 22:21
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Joined: Aug 2009
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kindesentzug24
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Die Staatsangehörigkeit zählt?????? Die Mutter deutsch, der Vater tunesisch, das Kind daher tunesisch-deutsch. Und wer gewinnt???????[/quote] Da entscheidet dann u.U. das Kind oder die UN-Kinderrechtskonvention. UN-Kinderrechtskonvention Die übrigends auch Tunesien unterschrieben. Ja, unsere Posts haben sich überschnitten. Setzt Ihr Euch auch für diese Väter ein.....wo die Mutter das Kind einfach dem Vater aus "privaten Rosenkieg-Gründen", entzieht? Das können wir nur befürworten! Jo, leider der Regelfall. Die Mutter entscheidet "nö, der W... bekommt unser Kind nicht". Er muss den Umgang einklagen. Sie tischt Geschichten auf......
Wie Du siehst, haben wir unterschiedliche "Erfahrungen". LG Simla Genau hier liegt das Problem, in dem Moment wo die "Märchenstunde" losgeht. Viele vergessen vor lauter Egoismus, das es hierbei um ein Kind geht. Leider viel zu oft die Realität. Grüße Jörg
Last edited by kindesentzug24; 23/10/2009 22:22.
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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind
[Re: kindesentzug24]
#318243
23/10/2009 22:33
23/10/2009 22:33
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Joined: Dec 2007
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Das Forum hat 26 Mitglieder und betrifft die ganze Welt, so einschlägig kann das nicht bekannt sein. Ich will die Seite nicht nieder machen o.ä., ich kenne nur die Fakten bzgl. Tunesien, die Du, Jörg, glaube ich nicht kennst (binational, Staatsangehörigkeiten, TNvaterRechte etc.). Ein Ohr schenken kann auch schon weiterhelfen, Hilfe zum anfassen ist in diesem Fall (TNkinder) fast unmöglich auf normalem Wege bzw. mit kleinem Risiko. Ich wünsche Eurer Seite alles Gute und allen Kindern dieser Welt ein glückliches und zufriedenes Leben.  Simla
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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind
[Re: LOE110119]
#318246
23/10/2009 22:52
23/10/2009 22:52
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Joined: Aug 2009
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kindesentzug24
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Das Forum hat 26 Mitglieder und betrifft die ganze Welt, so einschlägig kann das nicht bekannt sein. Ich will die Seite nicht nieder machen o.ä., ich kenne nur die Fakten bzgl. Tunesien, die Du, Jörg, glaube ich nicht kennst (binational, Staatsangehörigkeiten, TNvaterRechte etc.). Ein Ohr schenken kann auch schon weiterhelfen, Hilfe zum anfassen ist in diesem Fall (TNkinder) fast unmöglich auf normalem Wege bzw. mit kleinem Risiko. Ich wünsche Eurer Seite alles Gute und allen Kindern dieser Welt ein glückliches und zufriedenes Leben.  Simla Es wurde auch von "einschlägigen" Foren und nicht von diesem auf der Seite gesporchen. Von Kindesentzug betroffene kennen die entsprechenden Foren. Auch diverse Medien berichteten mehrfach oder begleiteten Rückführungen. Ich denke ich kenne die Fakten in Bezug auf Kindesrückführung aus TN mehr als genug. Ich habe auch niemals behauptet eine Rückführung aus TN wäre einfach oder gar rechtlich durchsetzbar. (Wobei es auch hierzu mittlerweile Fälle gibt.) Ich habe auch nicht behauptet, dass ich Fakten bzgl(binational, Staatsangehörigkeiten, TNvaterRechte etc.)habe, denn die sind in Bezug auf Rückführungen aus Tunesien völlig uninteressant. Ich bezweifle jedoch stark, dass Sie Fakten in Bezug auf Rückführungen kennen. Evtl. haben sie hier schon schlechte Erfahrungen gesammelt, denn anderst lässt sich ihr Post nicht verstehen. Grüße
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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind
[Re: kindesentzug24]
#318259
24/10/2009 11:47
24/10/2009 11:47
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Joined: Jul 2007
Beiträge: 377 Deutschland/Tunesien
Nishba
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Deutschland/Tunesien
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Ich denke ich weiß jetzt wo unser Problem die ganze Zeit liegt. Bei der Begriffsdefinition. Einigen wir und auf "Rückentführung" und wir wissen beide was die ganze Zeit gemeint war. Ich denke, dass es schon viele Post´s vorher klar war, dass man sich in den Begrifflichkeiten verfangen hat. Aber sich auf Gemeinsamkeiten zu einigen ist doch viel zu leicht. Menschen mit "heroischen" Wünschen und Plänen, die objektiv betrachtet NATÜRLICH dem normalsterblichen Gedankengut entsprechen haben es hier oft schwer, wirklich Gehör (oder sogar Anerkennung) zu finden. Vorher wird immer alles totgequatscht. Es reicht eben nicht, etwas anzubieten, man muss schon bis ins Kleinste beweisen, dass man wirklich weiß, was man tut ! Dass dieses Forum hier vielleicht nicht die richtige Plattform dafür ist, scheint Einigen entgangen zu sein !! Willkommen in diesem Forum und viel Erfolg bei Eurem Tun. Die Menschen, die euch brauchen haben durch deine Antworten jetzt wenigstens eine erste Anlaufstelle und DAS ist doch das Wichtigste. Es ist wie mit Bezness : " MIR kann das ja nicht passieren...bla bla bla". LG Nishba
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