Original geschrieben von: Frogger
Die Internetseite richtet sich an ein deutsches Publikum. Insofern ist natürlich auch die einseitige Betrachtung nach deutscher Gesetzeslage logisch, denn es werden ja die Interessen der (deutschen) Klienten berücksichtigt, um das Kindeswohl oder dessen Ergründung geht es da weniger, sondern um die Durchsetzung eines deutschen Rechtsanspruches bzw. die Rück-Führung nach Deutschland.

Ah......gibt es einen Deutschen Vater/Mutter, der sein Kind nach Tunesien entführt hat?????