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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110209] #318219
23/10/2009 21:39
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Original geschrieben von: Galega
Aber hier geht es halt meist um Tunesien und ich sehe solche und solche Fälle viel öfter als mir lieb ist.

LG


Ja, leider können wir an "solchen" und "solchen" nichts ändern. Wir können uns nur auf unser Rechtssystem und deren Entscheidungen verlassen. Alles andere ist und bleibt Theorie und Wunschdenken und oft auch Grund zum Ärgern. :-)


Grüße


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318220
23/10/2009 21:39
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Hat er den Kindern die Ausreise versagt greift u.U. das britische recht, sofern die Kinder die britische Staatsbürgerschaft haben.

N E I N .....die Kinder sind durch den Vater TUNESISCH, und alles andere zählt da nicht mehr! Im jeweiligen Heimatland ist man immer nach der Heimatstaatsangehörigkeit zu behandeln.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318221
23/10/2009 21:41
23/10/2009 21:41
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Sorry, aber das ist ja sehr engstirnig gedacht. Das betrifft auch deutsche Väter oder Väter anderer Nationalitäten. Das hat nichts mit TN Vätern zu tun. Leider werden viel zuviele Kinder in einen Rosenkrieg mit hineingezogen, aus welchen dann teilweise sehr seltsame gerichtliche Entscheidungen hervorgehen. Unabhängig von der Nationalität.

Genau DAS wollte ich damit sagen. Denn auch da handelt es sich um Kindesentzug! Ich hoffe man (Ihr?) setzte Euch für diese Väter genauso ein.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318223
23/10/2009 21:46
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Ich verstehe irgendwie nicht, was der Sinn ihrer Internetpräsenz ist.
Wollen sie die Frauen über die Parapraghen aufklären?
Wollen Sie den Betroffenen sagen,aufgrund welchen Gesetzes sie die Kinder nicht wiederbekommen werden - oder aber wollen und können Sie konkret helfen????

LG

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318225
23/10/2009 21:55
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Original geschrieben von: Simla
[/quote]
Hallo Jörg,
das hier ist das TunesienForum.
Also um welche Gerichte/Jugendämter handelt es sich? Wenn die Familie in Tunesien Urlaub macht und der Vater entscheidet, dass man bleibt......gehts nach tunesischem Recht. Boden Tunesien, Vater Tunesier, Kind Tunesier - und dort sind sich alle einig, kein Kindesentzug, sondern Recht.


Wenn die Mutter nichts dagegen ist ja alles in bester Ordnung. Ist das Kind jetzt aber nicht wie von dir beschrieben ein Tunesischer Staatsangehöriger sondern ein Deutscher und die Mutter möchte nicht dass das Kind in TN bleibt, dann haben wir den Konflikt und nach Strafantragstellung durch die Mutter auch den Entzug. Es tut mir leid, ich mache die Gesetze nicht!!!

Original geschrieben von: Simla
Ach ja, hier geht es jetzt nicht ums Kindeswohl, sondern nur wieder um Kindesentzug.
Was tun, wenn beide Eltern auf ihrer Meinung bestehen, dass das jeweilige Heimatland das richtige ist?
Schon erstaunlich, dass Väter doch nur Pflichten und keine Rechte haben. Zahlen ja - anfassen nein.


Dann haben wir einen Konflikt, welcher es sich zu schämen bedarf, da eine Streitigkeit mal wieder auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Letztendlich zählt die Staatsbürgerschaft!!! Auch diese Regelung habe ich nicht gemacht!!!


Original geschrieben von: Simla
Und wie sieht das nun mit den TNvätern aus, die hier in D nur betreuten Umgang bekommen, weil die Mütter doch gern die "privaten" Dinge mischen und die Kinder mit reinziehen? Ist das dann kein Entzug?
LG Simla


Wie schon in anderem Post beschrieben, dass hat doch nicht nur was mit TNVätern zu tun, das trifft deutsche und andere nationalitäten genauso. Im Endeffekt wieder ein Armutszeugnis für die Eltern, welche nicht in der Lage zu sein scheinen, ein Kind vernünftig und sorgenfrei zu erziehen. Ein begleitetes Umgangsrecht gibt es nur auf Antrag, dass entscheidet kein Jugendamt einfach so, ausser es wurde über den anderen Partner viel "Müll" erzählt, wo wir wieder beim Punkt "Sorge- und Erziehung" wären.

Gruß
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318226
23/10/2009 21:57
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Wenn die Mutter nichts dagegen ist ja alles in bester Ordnung. Ist das Kind jetzt aber nicht wie von dir beschrieben ein Tunesischer Staatsangehöriger sondern ein Deutscher und die Mutter möchte nicht dass das Kind in TN bleibt, dann haben wir den Konflikt und nach Strafantragstellung durch die Mutter auch den Entzug. Es tut mir leid, ich mache die Gesetze nicht!!!

Kennst Du einen Deutschen der sein Kind nach Tunesien entführt????
Es sind doch wenn, Tunesier....und daher sind die Kinder auch tunesisch! Und in Tunesien ist DAS keine Straftat (die Kinder in Tunesien zu lassen)

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110209] #318228
23/10/2009 22:04
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Die Internetseite richtet sich an ein deutsches Publikum. Insofern ist natürlich auch die einseitige Betrachtung nach deutscher Gesetzeslage logisch, denn es werden ja die Interessen der (deutschen) Klienten berücksichtigt, um das Kindeswohl oder dessen Ergründung geht es da weniger, sondern um die Durchsetzung eines deutschen Rechtsanspruches bzw. die Rück-Führung nach Deutschland.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318229
23/10/2009 22:04
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Original geschrieben von: kindesentzug24
Original geschrieben von: Simla
Ach ja, hier geht es jetzt nicht ums Kindeswohl, sondern nur wieder um Kindesentzug.
Was tun, wenn beide Eltern auf ihrer Meinung bestehen, dass das jeweilige Heimatland das richtige ist?
Schon erstaunlich, dass Väter doch nur Pflichten und keine Rechte haben. Zahlen ja - anfassen nein.


Dann haben wir einen Konflikt, welcher es sich zu schämen bedarf, da eine Streitigkeit mal wieder auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Letztendlich zählt die Staatsbürgerschaft!!! Auch diese Regelung habe ich nicht gemacht!!!

Die Staatsangehörigkeit zählt?????? Die Mutter deutsch, der Vater tunesisch, das Kind daher tunesisch-deutsch. Und wer gewinnt???????


Original geschrieben von: kindesentzug24

Original geschrieben von: Simla
Und wie sieht das nun mit den TNvätern aus, die hier in D nur betreuten Umgang bekommen, weil die Mütter doch gern die "privaten" Dinge mischen und die Kinder mit reinziehen? Ist das dann kein Entzug?
LG Simla


Wie schon in anderem Post beschrieben, dass hat doch nicht nur was mit TNVätern zu tun, das trifft deutsche und andere nationalitäten genauso.

Ja, unsere Posts haben sich überschnitten. Setzt Ihr Euch auch für diese Väter ein.....wo die Mutter das Kind einfach dem Vater aus "privaten Rosenkieg-Gründen", entzieht?

Original geschrieben von: kindesentzug24

Ein begleitetes Umgangsrecht gibt es nur auf Antrag, dass entscheidet kein Jugendamt einfach so, ausser es wurde über den anderen Partner viel "Müll" erzählt, wo wir wieder beim Punkt "Sorge- und Erziehung" wären.

Jo, leider der Regelfall. Die Mutter entscheidet "nö, der W... bekommt unser Kind nicht". Er muss den Umgang einklagen. Sie tischt Geschichten auf......

Wie Du siehst, haben wir unterschiedliche "Erfahrungen".
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110209] #318230
23/10/2009 22:06
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Original geschrieben von: Galega
Ich verstehe irgendwie nicht, was der Sinn ihrer Internetpräsenz ist.
Wollen sie die Frauen über die Parapraghen aufklären?
Wollen Sie den Betroffenen sagen,aufgrund welchen Gesetzes sie die Kinder nicht wiederbekommen werden - oder aber wollen und können Sie konkret helfen????

LG


Ich denke sie sind nicht von Kindesentzug betroffen, sonst hätten sie sicherich Verwendung dafür. Wie man hier ja erkennen kann wird der Begriff Kindesentzug weit und je nach gefallen gedehnt. Dabei gibt es klare Regeln und Gesetze. Hier geht es um eine erste Information zum Thema, welches sich je nach Staat verschieden verhält, dementsprechend auch die Rückführung, bei welchen wir seit nunmehr 14 Jahren behilflich sind.

Grüße
Jörg


Kindesentzug24.com, Kostenlose Hilfe bei Kindesentzug und Kindesentführung ins Ausland.
Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Frogger] #318231
23/10/2009 22:07
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Die einzige Rückführung die ich kenne. ist hier leider Rückentführung. Und ich bezweifel leider das die Betreiber dieser Seite etwas in dieser Richtung anbieten.

LG

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Frogger] #318232
23/10/2009 22:07
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Original geschrieben von: Frogger
Die Internetseite richtet sich an ein deutsches Publikum. Insofern ist natürlich auch die einseitige Betrachtung nach deutscher Gesetzeslage logisch, denn es werden ja die Interessen der (deutschen) Klienten berücksichtigt, um das Kindeswohl oder dessen Ergründung geht es da weniger, sondern um die Durchsetzung eines deutschen Rechtsanspruches bzw. die Rück-Führung nach Deutschland.

Ah......gibt es einen Deutschen Vater/Mutter, der sein Kind nach Tunesien entführt hat?????

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318233
23/10/2009 22:09
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Nein, aber eben z.B. Tunesier, die ein Kind aus Deutschland weg-entführt haben, und da trifft Kindesentzug24 dann auf den Plan. :-)

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: Frogger] #318234
23/10/2009 22:09
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Und was können die dann machen???
Nixe!!!!

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318235
23/10/2009 22:10
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Dabei gibt es klare Regeln und Gesetze. Hier geht es um eine erste Information zum Thema, welches sich je nach Staat verschieden verhält, dementsprechend auch die Rückführung, bei welchen wir seit nunmehr 14 Jahren behilflich sind.

......letztes Post......nochmal......Tunesien, binationale Kinder (wovon ich ausgehe) unterliegen in Tunesien den tunesischen Gesetzen.
Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318237
23/10/2009 22:21
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Original geschrieben von: Simla


Die Staatsangehörigkeit zählt?????? Die Mutter deutsch, der Vater tunesisch, das Kind daher tunesisch-deutsch. Und wer gewinnt???????[/quote] Da entscheidet dann u.U. das Kind oder die UN-Kinderrechtskonvention. UN-Kinderrechtskonvention Die übrigends auch Tunesien unterschrieben.

Original geschrieben von: Simla
Ja, unsere Posts haben sich überschnitten. Setzt Ihr Euch auch für diese Väter ein.....wo die Mutter das Kind einfach dem Vater aus "privaten Rosenkieg-Gründen", entzieht?


Das können wir nur befürworten!


Original geschrieben von: Simla
Jo, leider der Regelfall. Die Mutter entscheidet "nö, der W... bekommt unser Kind nicht". Er muss den Umgang einklagen. Sie tischt Geschichten auf......

Wie Du siehst, haben wir unterschiedliche "Erfahrungen".
LG Simla


Genau hier liegt das Problem, in dem Moment wo die "Märchenstunde" losgeht. Viele vergessen vor lauter Egoismus, das es hierbei um ein Kind geht. Leider viel zu oft die Realität.

Grüße
Jörg

Last edited by kindesentzug24; 23/10/2009 22:22.

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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110209] #318239
23/10/2009 22:25
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Original geschrieben von: Galega
Die einzige Rückführung die ich kenne. ist hier leider Rückentführung. Und ich bezweifel leider das die Betreiber dieser Seite etwas in dieser Richtung anbieten.

LG


Vielleicht sind die Betreiber dieser Seite auch einfach nur nicht so do..f öffentlich eine Straftat zu bewerben. s50 In einschlägigen Foren in Bezug auf Rückentführung ist die Seite recht bekannt.


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318241
23/10/2009 22:29
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Original geschrieben von: Simla
......letztes Post......nochmal......Tunesien, binationale Kinder (wovon ich ausgehe) unterliegen in Tunesien den tunesischen Gesetzen.
Simla


Und in Deutschland nunmal den Deutschen. Dementsprechend wird eine in Deutschland gestellte Strafanzeige verfolgt, ungleich wo und wie das Kind entzogen wurde.


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318243
23/10/2009 22:33
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Das Forum hat 26 Mitglieder und betrifft die ganze Welt, so einschlägig kann das nicht bekannt sein.

Ich will die Seite nicht nieder machen o.ä., ich kenne nur die Fakten bzgl. Tunesien, die Du, Jörg, glaube ich nicht kennst (binational, Staatsangehörigkeiten, TNvaterRechte etc.). Ein Ohr schenken kann auch schon weiterhelfen, Hilfe zum anfassen ist in diesem Fall (TNkinder) fast unmöglich auf normalem Wege bzw. mit kleinem Risiko.

Ich wünsche Eurer Seite alles Gute und allen Kindern dieser Welt ein glückliches und zufriedenes Leben.
s28 Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318244
23/10/2009 22:35
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Und in Deutschland nunmal den Deutschen. Dementsprechend wird eine in Deutschland gestellte Strafanzeige verfolgt, ungleich wo und wie das Kind entzogen wurde.

Und mit nem deutschen rechtkräftigen Gerichtsurteil kannste Dir in Tunesien wieder ein Ei backen.

Wir können jetzt stundenlang so weitermachen - führt aber zu nichts.

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318246
23/10/2009 22:52
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Original geschrieben von: Simla
Das Forum hat 26 Mitglieder und betrifft die ganze Welt, so einschlägig kann das nicht bekannt sein.

Ich will die Seite nicht nieder machen o.ä., ich kenne nur die Fakten bzgl. Tunesien, die Du, Jörg, glaube ich nicht kennst (binational, Staatsangehörigkeiten, TNvaterRechte etc.). Ein Ohr schenken kann auch schon weiterhelfen, Hilfe zum anfassen ist in diesem Fall (TNkinder) fast unmöglich auf normalem Wege bzw. mit kleinem Risiko.

Ich wünsche Eurer Seite alles Gute und allen Kindern dieser Welt ein glückliches und zufriedenes Leben.
s28 Simla


Es wurde auch von "einschlägigen" Foren und nicht von diesem auf der Seite gesporchen. Von Kindesentzug betroffene kennen die entsprechenden Foren. Auch diverse Medien berichteten mehrfach oder begleiteten Rückführungen. Ich denke ich kenne die Fakten in Bezug auf Kindesrückführung aus TN mehr als genug. Ich habe auch niemals behauptet eine Rückführung aus TN wäre einfach oder gar rechtlich durchsetzbar. (Wobei es auch hierzu mittlerweile Fälle gibt.) Ich habe auch nicht behauptet, dass ich Fakten bzgl(binational, Staatsangehörigkeiten, TNvaterRechte etc.)habe, denn die sind in Bezug auf Rückführungen aus Tunesien völlig uninteressant. Ich bezweifle jedoch stark, dass Sie Fakten in Bezug auf Rückführungen kennen. Evtl. haben sie hier schon schlechte Erfahrungen gesammelt, denn anderst lässt sich ihr Post nicht verstehen.

Grüße


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318247
23/10/2009 22:57
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Original geschrieben von: Simla

Und mit nem deutschen rechtkräftigen Gerichtsurteil kannste Dir in Tunesien wieder ein Ei backen.

Wir können jetzt stundenlang so weitermachen - führt aber zu nichts.


In Tunesien ja, aber in Deutschland nicht, denn hier berechtigt sie im übertragenen Sinn zu einer Rückführung, schützt zumindest vor den Konsequenzen. Da liegt der Hase im Pfeffer. Hoffentlich wird jetzt klar auf was ich hinaus wollte. Denke aber nicht, dass das ganze Thema für ein öffentliches Forum ist. Von daher ist es nicht möglich oder ziemlich unpassend das Thema hier näher zu erörtern oder auszudiskutieren.
Gruß


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318249
23/10/2009 23:32
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Original geschrieben von: kindesentzug24

In Tunesien ja, aber in Deutschland nicht, denn hier berechtigt sie im übertragenen Sinn zu einer Rückführung, schützt zumindest vor den Konsequenzen.

Ich glaube wir verstehen uns einfach nicht.
Was hilft es, wenn ich in D berechtigt bin, in TN aber nicht. Eine Rückführung ist doch so gar nicht möglich, nur eine Rückentführung.
LG Simla

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: LOE110119] #318250
23/10/2009 23:53
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Original geschrieben von: kindesentzug24

In Tunesien ja, aber in Deutschland nicht, denn hier berechtigt sie im übertragenen Sinn zu einer Rückführung, schützt zumindest vor den Konsequenzen.

Ich glaube wir verstehen uns einfach nicht.
Was hilft es, wenn ich in D berechtigt bin, in TN aber nicht. Eine Rückführung ist doch so gar nicht möglich, nur eine Rückentführung.
LG Simla


Ich denke ich weiß jetzt wo unser Problem die ganze Zeit liegt. s50 Bei der Begriffsdefinition. Einigen wir und auf "Rückentführung" und wir wissen beide was die ganze Zeit gemeint war.

Grüße
Jörg


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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318257
24/10/2009 09:54
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Es ist doch bekannt das ohne die ERLAUBNISS des Vaters nix geht!!!
So lange die Ehe gut geht kein Problem ABER DANN
ICH WÜRDE Ihm auch keine erlaubniss geben alleine mit dem Kind nach Tunesien zu reisen!!!
Die gefahr ist zu groß

Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind [Re: kindesentzug24] #318259
24/10/2009 11:47
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Ich denke ich weiß jetzt wo unser Problem die ganze Zeit liegt. Bei der Begriffsdefinition. Einigen wir und auf "Rückentführung" und wir wissen beide was die ganze Zeit gemeint war.


Ich denke, dass es schon viele Post´s vorher klar war, dass man sich in den Begrifflichkeiten verfangen hat.
Aber sich auf Gemeinsamkeiten zu einigen ist doch viel zu leicht.

Menschen mit "heroischen" Wünschen und Plänen, die objektiv betrachtet NATÜRLICH dem normalsterblichen Gedankengut entsprechen haben es hier oft schwer, wirklich Gehör (oder sogar Anerkennung) zu finden. Vorher wird immer alles totgequatscht.

Es reicht eben nicht, etwas anzubieten, man muss schon bis ins Kleinste beweisen, dass man wirklich weiß, was man tut ! Dass dieses Forum hier vielleicht nicht die richtige Plattform dafür ist, scheint Einigen entgangen zu sein !!

Willkommen in diesem Forum und viel Erfolg bei Eurem Tun.
Die Menschen, die euch brauchen haben durch deine Antworten jetzt wenigstens eine erste Anlaufstelle und DAS ist doch das Wichtigste.

Es ist wie mit Bezness : " MIR kann das ja nicht passieren...bla bla bla".

LG
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