Wenn die Mutter nichts dagegen ist ja alles in bester Ordnung. Ist das Kind jetzt aber nicht wie von dir beschrieben ein Tunesischer Staatsangehöriger sondern ein Deutscher und die Mutter möchte nicht dass das Kind in TN bleibt, dann haben wir den Konflikt und nach Strafantragstellung durch die Mutter auch den Entzug. Es tut mir leid, ich mache die Gesetze nicht!!!
Kennst Du einen Deutschen der sein Kind nach Tunesien entführt????
Es sind doch wenn, Tunesier....und daher sind die Kinder auch tunesisch! Und in Tunesien ist DAS keine Straftat (die Kinder in Tunesien zu lassen)