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Hallo Jörg,
das hier ist das TunesienForum.
Also um welche Gerichte/Jugendämter handelt es sich? Wenn die Familie in Tunesien Urlaub macht und der Vater entscheidet, dass man bleibt......gehts nach tunesischem Recht. Boden Tunesien, Vater Tunesier, Kind Tunesier - und dort sind sich alle einig, kein Kindesentzug, sondern Recht.
Wenn die Mutter nichts dagegen ist ja alles in bester Ordnung. Ist das Kind jetzt aber nicht wie von dir beschrieben ein Tunesischer Staatsangehöriger sondern ein Deutscher und die Mutter möchte nicht dass das Kind in TN bleibt, dann haben wir den Konflikt und nach Strafantragstellung durch die Mutter auch den Entzug. Es tut mir leid, ich mache die Gesetze nicht!!!
Ach ja, hier geht es jetzt nicht ums Kindeswohl, sondern nur wieder um Kindesentzug.
Was tun, wenn beide Eltern auf ihrer Meinung bestehen, dass das jeweilige Heimatland das richtige ist?
Schon erstaunlich, dass Väter doch nur Pflichten und keine Rechte haben. Zahlen ja - anfassen nein.
Dann haben wir einen Konflikt, welcher es sich zu schämen bedarf, da eine Streitigkeit mal wieder auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Letztendlich zählt die Staatsbürgerschaft!!! Auch diese Regelung habe ich nicht gemacht!!!
Und wie sieht das nun mit den TNvätern aus, die hier in D nur betreuten Umgang bekommen, weil die Mütter doch gern die "privaten" Dinge mischen und die Kinder mit reinziehen? Ist das dann kein Entzug?
LG Simla
Wie schon in anderem Post beschrieben, dass hat doch nicht nur was mit TNVätern zu tun, das trifft deutsche und andere nationalitäten genauso. Im Endeffekt wieder ein Armutszeugnis für die Eltern, welche nicht in der Lage zu sein scheinen, ein Kind vernünftig und sorgenfrei zu erziehen. Ein begleitetes Umgangsrecht gibt es nur auf Antrag, dass entscheidet kein Jugendamt einfach so, ausser es wurde über den anderen Partner viel "Müll" erzählt, wo wir wieder beim Punkt "Sorge- und Erziehung" wären.
Gruß
Jörg