Original geschrieben von: kindesentzug24

Hat er den Kindern die Ausreise versagt greift u.U. das britische recht, sofern die Kinder die britische Staatsbürgerschaft haben.

N E I N .....die Kinder sind durch den Vater TUNESISCH, und alles andere zählt da nicht mehr! Im jeweiligen Heimatland ist man immer nach der Heimatstaatsangehörigkeit zu behandeln.