Ich gebe hier nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern lediglich Erfahrungen der letzten 14 Jahre in Bezug auf Kindesentzug und Kindesrückführung. Für die Beurteilung ob das Kindeswohl gefährdet ist oder nicht bin weder ich noch Sie sondern Jugendämter und Gerichte zuständig. Ob diese Entscheidungen immer richtig sind sei dahin gestellt, aber sie sind nunmal bindend.
Hallo Jörg,
das hier ist das TunesienForum.
Also um welche Gerichte/Jugendämter handelt es sich? Wenn die Familie in Tunesien Urlaub macht und der Vater entscheidet, dass man bleibt......gehts nach tunesischem Recht. Boden Tunesien, Vater Tunesier, Kind Tunesier - und dort sind sich alle einig, kein Kindesentzug, sondern Recht.
Auch bleibt es für mich völlig unwichtig ob das leben in TN besser ist. Wenn beide Elternteile mit einem Leben dort einverstanden sind, oder die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater übertragen lässt um ihm somit ein Leben mit Kind in TN zu ermöglichen, dann ist es kein Kindesentzug.
Ach ja, hier geht es jetzt nicht ums Kindeswohl, sondern nur wieder um Kindesentzug.
Was tun, wenn beide Eltern auf ihrer Meinung bestehen, dass das jeweilige Heimatland das richtige ist?
Schon erstaunlich, dass Väter doch nur Pflichten und keine Rechte haben. Zahlen ja - anfassen nein.
Und wie sieht das nun mit den TNvätern aus, die hier in D nur betreuten Umgang bekommen, weil die Mütter doch gern die "privaten" Dinge mischen und die Kinder mit reinziehen? Ist das dann kein Entzug?
LG Simla