Original geschrieben von: Simla
Ich kenne aber wiederum einen Fall, da hat wollte/konnte englische Mutter nicht in Tunesien bleiben. Sie ist zurück gegangen und hat die Kinder zurückgelassen. Sie nennt das auch Entführung, DAS sehe ich aber anders.


Und wo ist da der Sinn? Entweder sie will ihre Kinder oder nicht? Hat sie die Kinder freiwillig dort gelassen ist es keine Entführung. Hat er den Kindern die Ausreise versagt greift u.U. das britische recht, sofern die Kinder die britische Staatsbürgerschaft haben.

Original geschrieben von: Simla
Wie viele TNväter dürfen denn in Deutschland nur unter Betreuung die Kinder sehen? Warum Betreuung, die "Kampfgründe" mit der Exfrau haben meist gar nichts mit den Kindern zu tun.
Kindeswohl? Recht?
LG Simla


Sorry, aber das ist ja sehr engstirnig gedacht. Das betrifft auch deutsche Väter oder Väter anderer Nationalitäten. Das hat nichts mit TN Vätern zu tun. Leider werden viel zuviele Kinder in einen Rosenkrieg mit hineingezogen, aus welchen dann teilweise sehr seltsame gerichtliche Entscheidungen hervorgehen. Unabhängig von der Nationalität.

Grüße


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