Original geschrieben von: Galega
"Sorry Jörg, aber kann es sein, dass Du gerade in Bezug zu Tunesien, deutsche Mütter, deren Kinder und "auswandern" keine praktischen Erfahrungen hast?"

Den Eindruck habe ich auch.
Theorie ist eine Sache, die praktische Situation eine andere...
Ich habe hier auch schon Mütter gesehen, deren Kinder in einer strukturierten Tn Familie definitiv besser aufgehoben wesen wären.
Und dann haben wir auch die verliebten Frauen, die mit ihren armen Kindern Hals über Kopf ins ach so schöne Tn " auswandern".
Die Realität der Kinder heißt dann meist, aus Geldmangel, lokale Schule, falls diese sie aufnimmt und viel niedriger Lebensstandart als sie gewöhnt sind. Alles im Namen der Liebe. Die Kinder werden aus dem Umfeld gerissen, müssen in ein schulisches Umfeld in einer ihnen fremden Sprache, eine fremde Kultur, keine Heizung, noch und nöcher...
Wo bleibt da das Kindeswohl???
Das Tn Problem ist komplex und ich habe wirklich nicht den Eindruck, das Sie, Jörg, sich damit so gut auskennen.

LG


Hier geht es in erster Linie nicht um "Wo und wie möchte ich leben" sondern um Kindesentzug im strafrechtlichen Sinne.

Ich gebe hier nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern lediglich Erfahrungen der letzten 14 Jahre in Bezug auf Kindesentzug und Kindesrückführung. Für die Beurteilung ob das Kindeswohl gefährdet ist oder nicht bin weder ich noch Sie sondern Jugendämter und Gerichte zuständig. Ob diese Entscheidungen immer richtig sind sei dahin gestellt, aber sie sind nunmal bindend.

Auch bleibt es für mich völlig unwichtig ob das leben in TN besser ist. Wenn beide Elternteile mit einem Leben dort einverstanden sind, oder die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater übertragen lässt um ihm somit ein Leben mit Kind in TN zu ermöglichen, dann ist es kein Kindesentzug.

Von daher ist für mich auch die Komplexität des TN Systems völlig unerheblich, da ich hierüber nicht gepostet habe. Es ging einfach nur darum, wann liegt ein Entzug nach §235 StgB vor und wann nicht. Wie die Parteien das für sich Regeln, wo sie lieber Leben möchten ist für ebenso völlig uninteressant, genausowenig wie ich über das Kindeswohl entscheide.

Wir haben auch nicht lediglich mit Tunesien zu tun, sondern mit Fällen weltweit. Von daher kann und möchte ich mich nicht mit den Komplexitäten mehrer hundert Länder vertraut machen. Fakt bleibt für uns, wann die richterlichen Urteile nach §235 StgB vorliegen und demnach der Strafttat höchstrichterlich annerkannt ist.

Grüße
jörg


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