- Nicht richtig ist die Aussage dass sich um die Rückführung eines "entführten" Kindes (so es denn die deutsche Staatsbürgerschaft hat)mit dem Argument nicht bemüht wird, die Mutter hätte um die Gefahr gewusst.
LG Zahir
Hallo Zahir,
dem muss ich aber ganz entschieden wiedersprechen. Wir können Ihnen etliche Fälle nennen, in welchem Strafverfolgungsbehörden, also Polizei, Staatsanwaltschaft dies wortwörtlich so der Mutter gesagt haben. " Sie sind ja selbst Schuld, man hört immer wieder von diesem Fällen und trotzdem wird munter durch die Welt geheiratet".
Selbst Richter treffen mittlerweile solche Aussagen wie: " Das hätten Sie vorher bedenken müssen, dass so etwas passiert" und Urteilen dann dementsprechend in Sachen des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Vor ein paar Jahren war dies noch die seltenheit, mittlerweile wird die Mutter aber immer öfter mit solchen Aussagen konfrontiert. Ausnahmen bei der Bearbeitung mag es wohl bei einem Entzug nach HKÜ geben, da hier der Verwaltungsaufwand gering bleibt.
Grüße
Jörg