Original geschrieben von: kindesentzug24

Da haben wir uns Missverstanden. ich sprach von Entziehung im Sinne des StgB §235. §235 StgB , sprich wenn das Kind einem Elternteil entzogen wird. In dem Moment wo ihm aller Regel nach das gesamte Umfeld, wie Mutter, Großeltern, Freunde etc gewaltsam entzogen wird, ohne die Möglichkeit zum Kontakt.

..nochmal....die Mutter kann auch in Tunesien bleiben, Oma/Opa können auch zu besuch kommen.....wie all die Jahre in Deutschland umgekehrt auch. Ein "echter" Kindesentzug liegt in Tunesien ganz ganz ganz selten vor. Nur, weil der Vater entscheidet, dass das Kind in TN bleibt ist es nicht entzogen. (Davon gehe ich zumindest mal aus, sonst hätten wir in Deutschland ganz viele Mütter die Kindesentzug durchführen).
Dem Kind wird im übrigen in Tunesien auch Familie, Freunde und Bildung geboten und, wie bereits geschrieben, kann jeder zu Besuch kommen.

Original geschrieben von: kindesentzug24

Original geschrieben von: Simla
Was hat das mit dem Kindeswohl zu tun? Fakt ist doch, dass jeder Umzug eine Eingewöhnungsphase mit sich bringt, die Schule und der Freundeskreis gewechselt wird. Es gibt genug Familien die beruflich auch ins Ausland ziehen oder Väter, welche im Ausland arbeiten ohne die Kinder......
LG Simla

Das stimmt so, nur läuft in diesem Falle das ganze geregelt ab. Das Kind behält bestimmte Bezugspunkte, kommt meist auf eine internationale Schule, hast seine eigenen Spielsachen dabei und ganz wichtig beide Elternteile. Schlicht einen "normalen" geregelten Tagesablauf.

Sorry Jörg, aber kann es sein, dass Du gerade in Bezug zu Tunesien, deutsche Mütter, deren Kinder und "auswandern" keine praktischen Erfahrungen hast?
Es wäre schön, wenn es so ablaufen würde, wie Du es geschrieben hast. Aber auch das sind eben Wunschvorstellungen - nicht die Realität. Wobei ich jetzt von Müttern rede, die mit ihren Kindern auswandern und die unterhaltspflichtigen Väter jubelnd zustimmen, da sich so die Zahlungen verringern!
LG Simla