Hallo Jörg,
im ersten Post geht es darum, dass es nicht dem Kindeswohl dient, wenn es aus der Umgebung (Schule, Freundeskreis) gerissen wird.
Im Zweiten trifft das dann aber nur zu, wenn ein Elternteil nicht damit einverstanden ist.
Da haben wir uns Missverstanden. ich sprach von Entziehung im Sinne des StgB §235.
§235 StgB , sprich wenn das Kind einem Elternteil entzogen wird. In dem Moment wo ihm aller Regel nach das gesamte Umfeld, wie Mutter, Großeltern, Freunde etc gewaltsam entzogen wird, ohne die Möglichkeit zum Kontakt. In diesem Zusammenhang werden dem Kind meist "Schauermärchen" erzählt wie schlimm die Mutter ist und sie deshalb abhauen mussten, kein Kontakt mehr haben dürfen usw. In den meisten Fällen beherrscht das Kind auch die Landessprache nicht und noch viel schlimmer verliert dort auch de Kontakt zum vater, da in en meisten Fällen dieser das Kind an seinefamilie abschiebt und sein leben lebt. Wie in einem anderen Post schon beschrieben geht es meist um Ehre und nicht um das Kind. Die Ehre ist teils wieder hergestellt, wenn der bösen Mutter das Kind entzogen wird.
Was hat das mit dem Kindeswohl zu tun? Fakt ist doch, dass jeder Umzug eine Eingewöhnungsphase mit sich bringt, die Schule und der Freundeskreis gewechselt wird. Es gibt genug Familien die beruflich auch ins Ausland ziehen oder Väter, welche im Ausland arbeiten ohne die Kinder......
LG Simla
Das stimmt so, nur läuft in diesem Falle das ganze geregelt ab. Das Kind behält bestimmte Bezugspunkte, kommt meist auf eine internationale Schule, hast seine eigenen Spielsachen dabei und ganz wichtig beide Elternteile. Schlicht einen "normalen" geregelten Tagesablauf.
Grüße
Jörg