Der Unterschied zu den Ländern, welche entsprechende Abkommen zur Rückführung unterschrieben haben liegt darin, dass hier annerkannt wird, dass es NICHT zum Kindeswohl ist, dieses aus seiner angewohnten Umgebung heraus zu reißen. (Schule, Freundeskreis etc.)
Hallo Jörg,
es gibt sehr viele Mütter die lieber heute als morgen endlich nach Tunesien auswandern würden bzw. es getan haben.
Wenn beide Elternteile damit einverstanden sind, kann die Mutter bzw. beide Elternteile gerne in Tunesien leben, da hat kein Gericht etwas dagegen, auch wiederspricht es nicht dem Kindeswohl.
Hallo Jörg,
im ersten Post geht es darum, dass es nicht dem Kindeswohl dient, wenn es aus der Umgebung (Schule, Freundeskreis) gerissen wird.
Im Zweiten trifft das dann aber nur zu, wenn ein Elternteil nicht damit einverstanden ist.

Was hat das mit dem Kindeswohl zu tun? Fakt ist doch, dass jeder Umzug eine Eingewöhnungsphase mit sich bringt, die Schule und der Freundeskreis gewechselt wird. Es gibt genug Familien die beruflich auch ins Ausland ziehen oder Väter, welche im Ausland arbeiten ohne die Kinder......
LG Simla