Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: kindesentzug24

Hier müssen wir klar zwischen den Bergriffen Kindesentzug und Kindesentführung unterscheiden,

Hallo Jörg,
in Bezug auf Tunesien ist es ja meist weder eine Entführung, noch ein Entzug. Der Vater macht nur von seinem Heimatrecht gebrauch, er entzieht der Mutter nicht das Kind - die Mutter darf auch in Tunesien bleiben. Bzw. kann man das auch auf die Spitze treiben --> nimmt die Mutter das Kind nach dem Urlaub wieder nach D, entzieht sie es dem Vater.

LG Simla
(nur zur Besänftigung, ich habe auch ein tunesisches Kind mit beiden Pässen)


Hallo Simla,

da hast du recht. Allerdings trifft dies nahezu in jedem Land der Erde so zu. Der Unterschied zu den Ländern, welche entsprechende Abkommen zur Rückführung unterschrieben haben liegt darin, dass hier annerkannt wird, dass es NICHT zum Kindeswohl ist, dieses aus seiner angewohnten Umgebung heraus zu reißen. (Schule, Freundeskreis etc.)

Natürlich darf die Mutter in z.B. in Tunesien bleiben. Die Erfahrung lehrte uns aber in den verganenen Jahren, dass dies noch lange nicht bdeutet das sie auch Umgang mit dem Kind hat. Selbst wenn ihr dies in dem entsprechenden Land gerichtlich zugesprochen wurde, heißt das leider noch nicht dass dies auch so vollzogen oder umgesetzt wird. Spätestens wenn der Ex eine neue Frau hat ist fertig mit Umgang. Hierbei müssen wir jedoch auch wieder unterscheiden, ob es sich bei dem Kind um einen Jungen oder ein Mädchen handelt. Bei Mädchen liegt die Chance höher.

Grüße
Jörg


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