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Für die Ausreise aus Tunesien braucht ein Tunesier (und das ist das Kind eines Tunesiers ja nunmal)
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Zur Verdeutlichung: das eines tunesischen VATERS - sowohl die islamische Religion, wie auch die tunesische Staatsangehörigkeit werden nur (und sowohl automatisch als auch zwingend) über die väterliche Linie weitergegeben.

Das Kind einer tunesischen Mutter und eines nichttunesischen Vaters ist nur dann ein Tunesier, wenn es sonst keine Staatsangehörigkeit hätte (unbekannter oder staatenloser Vater) oder wenn Mutter UND Vater gemeinsam für das Kind die tunesische Staatsangehörigkeit beantragen. Ist der Vater kein Moslem, so ist das Kind einer moslemischen Mutter auch nicht automatisch Moslem.