Hier müssen wir klar zwischen den Bergriffen Kindesentzug und Kindesentführung unterscheiden,
Hallo Jörg,
in Bezug auf Tunesien ist es ja meist weder eine Entführung, noch ein Entzug. Der Vater macht nur von seinem Heimatrecht gebrauch, er entzieht der Mutter nicht das Kind - die Mutter darf auch in Tunesien bleiben. Bzw. kann man das auch auf die Spitze treiben --> nimmt die Mutter das Kind nach dem Urlaub wieder nach D, entzieht sie es dem Vater.
LG Simla
(nur zur Besänftigung, ich habe auch ein tunesisches Kind mit beiden Pässen)