NEU !!!!
Bitte beachten, dass bei dauerhaft getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht allein der Elternteil den Pass/Ausweis beantragen kann, bei dem sich das Kind mit Zustimmung des anderen Elternteils gewöhnlich aufhält. Die Zustimmung des anderen Elternteils ist nicht für den Pass/Ausweisantrag erforderlich, sondern lediglich für den gewöhnlichen Aufenthalt!!!!!!
(bisher mussten BEIDE Sorgeberechtigten zur Ausstelung eines KRP/RP/PA einverstanden sein)
Gibt es eine verbindliche Quelle für deine Aussage? Link zum Gesetzestext? Wenn ja, dann stell das doch bitte auch rein.