nein, in Bezug auf die Beantragungsvollmacht nicht.
denn der Vater kann als Tunesier ihne Wissen der Mutter das Kind beim Tunesischen Konsulat oder in Tuensien anmelden und alleine einen Reisepass beantragen für das Kind.
In dt. ist das nur zutreffend bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern.
Habe es so verstanden, wenn das Kind in so einem Fall bei der Mutter lebt, dann hat sie allein die Vollmacht, einen Pass zu beantragen, ganz ohne Zustimmung des Vaters.
stimmts?
Lg,a