NEU !!!!

Bitte beachten, dass bei dauerhaft getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht allein der Elternteil den Pass/Ausweis beantragen kann, bei dem sich das Kind mit Zustimmung des anderen Elternteils gewöhnlich aufhält. Die Zustimmung des anderen Elternteils ist nicht für den Pass/Ausweisantrag erforderlich, sondern lediglich für den gewöhnlichen Aufenthalt!!!!!!


(bisher mussten BEIDE Sorgeberechtigten zur Ausstelung eines KRP/RP/PA einverstanden sein)