hallo, wie ist das denn gemeint: Ausreise war nicht möglich?
Einer Ausreise durch den deutschen Zoll wurde erst zugestimmt, als der andere Elternteil sein Einverständniss gegeben hatte. Bei manchen Flughäfen ging das per Telefon, bei anderen musste der zurückbleibende Elternteil bei der nächsten polizeidiensstelle zustimmen.
Also man könnte doch versuchen, etwa über Sie oder den weißen Ring? solch eine Gesetzesregelung einzubringen für zumindest die Fälle, wo ein Elternteil mit dem Kind alleine reist und wo dieser damit in sein ursprüngliches Heimatland oder den Nachbarstaat reist. Mit der Begründung, dass es in diesen Staaten auch so geregelt ist (also v.a. Nordafrika)
Vielleicht wäre es interessant hier einmal Zahlen zu bekommen wohin verhältnismäßig und zahlenmäßig die Meisten Kindesentziehungen stattfinden.
Wir gehen derzeit davon aus, dass die beschriebenen Aktionen an den Flughäfen eine Art Pilotprojekt sind und eine entsprechende gesetzliche Regelung bald folgt.
Bleibt dann nur die Frage ob es auf Dauer etwas bringt, oder ob einfach andere Möglichkeiten im offenen Europa genutzt werden.
Grüße
Jörg