Hallo, auch hier wäre es interessant hier einmal die Zahlen von Kindesentzug in den jeweiligen Ländern zu kennen.
Hier müssen wir klar zwischen den Bergriffen Kindesentzug und Kindesentführung unterscheiden, wenngleich rechtlich beide identisch zu behandeln wären. Unter den "Entzug" fallen auch Fälle innerhalb Deutschlands, meist in Zusammenhang mit Scheidungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten.
In Deutschland werden jährlich ca. 1000 -1500 Fälle offiziell bekannt. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher. (nach Schätzungen ca. 4000 Fälle. Eine hohe Dunkelziffer resultiert daraus, dass sich viele Elternteile, vorzugsweise Mütter ihrem "Schicksal" ergeben und den Forderungen des Ehemannes nachkommen. Ein anderer Teil ist derjenige, welcher direkt zur "Tat" schreitet und das Kind zurückholen lässt. Von daher sind die Statistiken nicht ganz richtig, da meistens Fälle erfasst werden, welche nach dem HKÜ behandelt werden können.
Aktuelle Statistiken, weisen die meisten Fälle innerhalb der BRD auf. gefolgt von den USA, England/Wales, Frankreich, Italien, Spanien, Nordafrika, Oststaaten (z.B. Russland, Polen, Tschechien etc) Süd-und Lateinamerika.
Wie gesagt, überwiegend werden hier HKÜ-Fälle erfasst. Fälle bei welchen die Kinder während eines Urlaubes entzogen wurden und daher nach neuestem „Trend“ nicht mehr unter das deutsche Strafrecht fallen, lässt man gerne weg.
Wir selbst beobachten einen starken Zuwachs in Nordafrika. Tunesien war vor ca. 10 Jahren ganz vorne mit dabei, wurde jedoch dann etwas weniger, bis es auch dort vergangenes Jahr wieder zu zuwachs kam. So haben wir für Nordafrika ca. folgende Statistik: Ägypten 35%, Algerien 30%, Tunesien 25%, Marokko 5% (stark steigend), Rest 5%.
Es ist ja kein Wunder, dass deutsche Gerichte solche Fälle nicht mehr mit der entsprechenden Konsequenz oder garnicht mehr behandeln, denn sie können ja ihre Regierungsgewalt sowoeso nicht soweit ausdehnen, es sei denn, es bestünde ein Abkommen.
Also Abkommen scheint es ja Europaweit zu geben, nur für uns Maghrebiner-Verheiratete ist das nun nicht so interessant.
Die Abkommen sind sehr oft das Papier nicht wert, auf welchem sie geschrieben sind. Nicht alle Länder halten sich strikt daran, in erster Linie zählt immer der eigene Staatsbürger. letztendlich wird es nicht oft eine Schlacht zwischen Rechtsanwälten. Vorausgesetzt natürlich, dass man den Aufenthaltsort des Kindes kennt. Mittlerweile wissen sich die Entzieher zu schützen. gerade Länder wie Spanien ohne Meldepflicht machen es leicht.
Es sind aber nicht alle Abkommen nur EU-Weit. Das HKÜ gilt für Schengen und andere freiwillige Mitglieder.
Was eigentlcih für nahezu alle Länder dieser Erde gilt ist die UN-Kinderrechtskonvention. http://http://www.kindesentzug24.com/html/un-kinderrechtskonvention.html. Auch Tunesien hat diese unterschrieben. Beachtet wird sie jedoch so gut wie nie.
Habe gehört, dass es wohl zwischen Frankreich und Algerien so ein Abkommen gibt... weiss jemand mehr?
Ja, Frankreich hat ein solches Abkommen, es wird aber auch von algerischer Seite so gut wie nicht beachtet.
Grüße
Jörg