Original geschrieben von: kindesentzug24


Auf der einen Seite ist eine solche Regelung zu befürworten, zum anderen haben wir aber gerade in den letzten Monaten eine starke Zunahme von Kindesentführungen die während eines Urlaubsaufenthaltes vollzogen werden. Der Nachteil daran ist, dass mittlerweile deutsche Gerichte solche Fälle nicht mehr mit der entsprechenden Konsequenz oder garnicht mehr behandeln, da der Straftatbestand des Kindesentzug nicht auf deutschem Hoheitsgebiet stattgefunden hat und die Kindesmutter freiwillig ins Ausland reiste, wohlwissend, dass ein solcher Fall eintreten kann.

Es hat also alles seine Vor- und Nachteile, wobei deutsche Behörden sich durch die daraus resultierende Rechtslage nicht mehr mit solche Fällen "rumschlagen" müssen. Ein Schelm wer böses dabei denkt."

Grüße
Jörg


Hallo, auch hier wäre es interessant hier einmal die Zahlen von Kindesentzug in den jeweiligen Ländern zu kennen.

Es ist ja kein Wunder, dass deutsche Gerichte solche Fälle nicht mehr mit der entsprechenden Konsequenz oder garnicht mehr behandeln, denn sie können ja ihre Regierungsgewalt sowoeso nicht soweit ausdehnen, es sei denn, es bestünde ein Abkommen.
Also Abkommen scheint es ja Europaweit zu geben, nur für uns Maghrebiner-Verheiratete ist das nun nicht so interessant.
Habe gehört, dass es wohl zwischen Frankreich und Algerien so ein Abkommen gibt... weiss jemand mehr?
lg,a