Wir haben in der letzten Zeit auch vermehrt festgestellt, dass alleinreisende am Flughafenzoll nach einer Bestätigung des zweiten Elternteils zur Ausreise des Kindes gefragt wurden. Ohne eine solche Bestätigung war teils eine Ausreise nicht möglich, sofern man nicht über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt. Ein entsprechendes Gesetz hierzu gibt es aber anscheinend nicht. Das ganze beruft sich wohl auf eine interne Anweisung des Zolls, bzw. der Bundesregierung.

Auf der einen Seite ist eine solche Regelung zu befürworten, zum anderen haben wir aber gerade in den letzten Monaten eine starke Zunahme von Kindesentführungen die während eines Urlaubsaufenthaltes vollzogen werden. Der Nachteil daran ist, dass mittlerweile deutsche Gerichte solche Fälle nicht mehr mit der entsprechenden Konsequenz oder garnicht mehr behandeln, da der Straftatbestand des Kindesentzug nicht auf deutschem Hoheitsgebiet stattgefunden hat und die Kindesmutter freiwillig ins Ausland reiste, wohlwissend, dass ein solcher Fall eintreten kann.

Es hat also alles seine Vor- und Nachteile, wobei deutsche Behörden sich durch die daraus resultierende Rechtslage nicht mehr mit solche Fällen "rumschlagen" müssen. Ein Schelm wer böses dabei denkt."

Grüße
Jörg


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