...Original geschrieben von: Frogger
Wie wäre es denn damit: Ihr übereignet per Vertrag in Deutschland die Immobile Eueren Kindern gegen lebenslanges Wohnrecht, bis zu deren Eintritt der Volljährigkeit mit Absicherung durch einen Treuhänder? :-)
Wie willste mit einem deutschen Vertrag in Tunesien weiterkommen?????
Tunesische Vermögens-/Grundstücksangelegenheiten sollten in Tunesien festgehalten/hinterlegt werden!...
Das ist richtig - ich hatte den Satz irgendwie vorher anders formuliert und beim Abesnden übersehen, daß noch "in Deutschland" dringestanden hatte.
Allerdings ist es dennoch zutreffend für den Fall, in dem das ausländische Vermögen als Auslandsvermögen behandelt wird und die tunesischen Behörden dies anerkennen - falls es jedoch Erben gibt, die in Tunesien einen Rechtsanspruch erheben können (was ja meist zutrifft), wird das nicht der Fall sein.