...Können die tunesischen Verwandten zB.beim Tod ihres/r Sohnes(Tochter) im Ausland Anspruch auf sein Vermögen erheben...

Ganz klar: Ja. Es gab z.B. auch ein Gerichtsurteil in Deutschland, in dem der Familie eines Ausländers Pflichtteile zugesprochen wurden. Die Klage muß natürlich vor einem deutschen Gericht erhoben werden, was die Zahl der Klagen in der Praxis niedrig hält.