Original geschrieben von: anchadia
...richtig spannend und verwirrend wird es erst, wenn das Grundstück, auf dem das Haus steht Familienbesitz ist...
und noch genügend Platz ist für ein weiteres Haus...
wenn jetzt z.B. einmal ein gemeinsames Haus gebaut wurde, ohne das für die Frau im Grundbuch einzutragen und dann ein zweites Haus daneben gebaut wird, das im Gegenzug nur auf die Frau eingetragen würde... mit Ihrem Geld gebaut würde...
was wäre denn dann???
Kennt sich da noch jemand aus?
lg,a


Um ehrlich zu sein verstehe ich deine Frage nicht ganz...

Aber um es mal auf einen Punkt zu bringen... wer auf dem Familiengrundstück baut, muss sich damit abfinden, dass im Fall der Fälle alles dem Grundstückseigentümer gehört... Sprich, du kannst noch so viele Belege darüber haben, dass du Geld dorthin geschickt hast, bzw. Geld übergeben hast. Dieses Geld würde nur gegen die Unterhaltsverpflichtung gerechnet werden. Im schlimmsten Fall steht man dann ohne irgendwas da!!!

Tatsächlich passiert:

Mann F und Frau E (beides TN), bauen auf dem Grundstück welches dem Vater F gehört. Als es zur Scheidung zwischen den Eheleuten kommt, beansprucht der Vater F, das Haus als sein Eigentum. Dem Sohn F gegenüber, erklärt er dies damit, dass er nur das Eigentum seiner Enkel, vor der 'gierigen' Ex schützen will. Die Jahre vergehen... Das Verhältnis der beiden Partner beruhigt sich, wird sogar freundschaftlich, will man doch das beste für die gemeinsamen Kinder. Also, geht Mann F zu seinem damals schwer erkranktem Vater F, um das Haus auf sich oder auf die Kinder überschreiben zu lassen.... Vater F will nichts davon wissen, stirbt kurze Zeit später. Nun rechnet sich Mann F bei seiner Mutter bessere Chancen aus, geht hin und will sie überzeugen, das Haus aus der Erbmasse rauszunehmen. Es gehört doch ihm und seinen Kindern. Die schmeißt ihn kurzerhand raus... Mittlerweile, ist die auch verstorben. Die Geschwister wissen zwar alle, wie es um das Haus steht, aber keiner will seinen Erbanteil an den Bruder oder die Neffen abtreten! Gemeinsame Aussage der Verwandtschaft: 'Wir haben schließlich auch Kinder, und die anderen leben immerhin in Deutschland!'

Lange Rede, kurzer Sinn: Lasst euch vor irgendwelchen Bauprojekten, das Grundstück überschreiben. Im Gegenzug könnt ihr den Eltern (ihr seid nur denen verpflichtet!) lebenslanges Wohnrecht gewähren. So ist allen Parteien gedient.

Last edited by faluta; 16/10/2009 12:59.

Alles Gute,
Latifa
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