Wie wäre es denn damit: Ihr übereignet per Vertrag in Deutschland die Immobile Eueren Kindern gegen lebenslanges Wohnrecht, bis zu deren Eintritt der Volljährigkeit mit Absicherung durch einen Treuhänder? :-)
Allerdings - beachte dabei, daß Euere Kinder gegenüber den tunesischen Eltern und Großeltern des Mannes unterhaltspflichtig sind, das gilt speziell, wenn sie Vermögen in Tunesien besitzen, auf das per Gerichtsurteil in Tunesien zugegriffen werden kann!
Vielleicht gibt es in Tunesien auch dieses Modell, das z.B. in den USA existiert (reverse mortgage): Man erhält einen Kredit der nicht zurückgezahlt werden muß, dafür tritt man sein Haus an die Versicherung gegen lebenslanges Mietrecht ab. Die Höhe des Kredites ergibt sich aus der statistischen Wahrscheinlichkeit, wie lange der Kreditnehmer noch lebt, wenn er stirbt, gehört das Haus dann der Versicherung (= je älter man ist, desto höher der Kredit, denn desto schneller gehört das Haus dem Kreditgeber). Das ist übrigens m.E. sogar ein halal-Bankgeschäft, weil hier keine Zinsen, sondern eine feste Profitsumme (der Kredit) vereinbart wird.