Damit sicherst Du zumindest Deinen Anteil ab - den allerdings Deine Tochter nicht erben kann, wenn Du keine Muslimin bist <g>, da mußt Du dann also in noch Deutschland ein Testament zugunsten Deiner Kinder aufsetzen, das Deine tunesischen Besitzungen als Auslandsvermögen bezeichnet (am besten gleich mit einem Vormund aus der deutschen Familie).

Sein Anteil allerdings wird gemäß der Erbfolge aufgeteilt, wobei Du als Nicht-Muslim keine Berücksichtigung findest, da könnte er z.B. dann den Hauptteil seinen Kindern vermachen.

In jedem Falle benötigst Du eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt - es gibt vieles, was nicht im Gesetz steht, oder, obwohl es drinsteht, in bestimmten Situationen von Gerichten anders verfügt wird, zudem dürfte es laufend neue Urteile geben, die man berücksichtigen sollte, da hat nur jemand einen aktuellen Überblick, der sich täglich damit beschäftigt.