Die Rechtsgrundlagen der Verfassung orientieren sich am französischen Recht. Die Staatsreligion ist zwar der Islam (Artikel 1), Tunesien ist aber das einzige arabische Land, das das islamische Rechtssystem
Schari'a in seiner Verfassung vom 1. Juni 1959 abgeschafft hat. Lediglich Artikel 38 der tunesischen Verfassung schreibt fest, dass der Präsident ein Muslim sein muss. Im Zivilrecht finden sich nur noch wenige Teile islamischer Rechtsvorschriften. Die Frauen sind in den letzten Jahren im Familienrecht (Eheschließung, Scheidung, Sorgerecht) den Männern gleichgestellt worden.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Tunesien#Politik)