Nun, er kann seinen Besitz zu Lebzeiten verschenken oder verkaufen, dagegen kann niemand angehen, wenn derjenige im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist - daß es dennoch versucht wird, ist allerdings nahezu selbstverständlich... smile

Einem Nicht-Muslim kann nichts "verlorengehen", denn wenn er etwas nur per Erbe bekäme, dann hat es ja vorher nicht ihm gehört, sondern einem anderen.
Ergo: Bei gemeinsamem Besitz ist es unverzichtbar, den eigenen Anteil unverzüglich durch einen Grundbucheintrag zu sichern. Was einem bereits gehört, muß man nicht erst noch erben...