Ich glaube dass die Antwort eine gute Buchführung ist wink.

"Sie" sollte kein Geld in Tunesien investieren und alles was "er" in Tunesien investiert sollte verrechtnet werden mit den gemeinschafftlichen Ausgaben in Europa.Im Ehevertrag wird die Weise von Verrechnung festgelegt, das heisst: in welcher Verhältnis "sie" mehr Anspruch hat auf zB dem gemeinschäfflichen Eigentum hier weil "sie" relativ mehr beitragt am Haushalt dan "er", da "er" seine "Beitrage nach Vermögen" teils nach Tunesien schickt.

Überhaupt nicht romantisch smile aber durchaus besser als im Alter von 60-70 Jahre oder bei Ehescheidung auffinden dass du in Tunesien kaum Rechte und kein Geld hast.