Und jetzt meine Meinung:
Es ist und bleibt in Deutschland und in vielen anderen Ländern auf der Welt eine Straftat, wenn man sexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen vornimmt. In Deutschland ist das Kinder und Jugendgesetz eindeutig.
Kein Erwachsener kann sich damit rausreden, dass ein Kind das freiwillig mitmacht oder sogar den Täter dazu aufgefordert hat.
Jeder erwachsener Mensch hier, hat die Pflicht, ein Kind vor sexuellen Übergriffen durch Erwachsene zu schützen und dies ggf. zur Anzeige zu bringen.
- ich bin erschrocken über die Beiträge von Frogger.-

"Erst entsteht der Gedanke und dann die Handlung"

In diesem Sinne wünsche ich
einen "gedankenvollen" Abend

Last edited by Gitta; 29/09/2009 21:03.

"Die größten Erfolge verbergen sich oft hinter dem, was man fürchtet zu tun."
(Bruce Lipton)