Der Anwalt des Mädchens (siehe ebenfalls bei den Gerichtsakten) schrieb übrigens 1977 bereits an den Richter, daß das Ziel der Eltern und des Mädchens nicht das ist, Polanski ins Gefängnis zu bringen, sondern sein Fehlverhalten zuzugeben und sich in eine Behandlung zu begeben, die sein Verhalten korrigiert.
Vielleicht - es ist nicht bekannt - gab es eine Entschädigungszahlung, vielleicht aber war die Opferseite auch davon überzeugt, daß hier etwas Falsches geschehen ist, das sich aus der Situation so entwickelt hatte und insbesondere nicht mit Drohungen oder Gewalt verbunden gewesen ist.
Ich erinnere mich da ein Gerichtsverfahren in Deutschland, ebenfalls 1977. Da ging es darum, daß ein Junge (zu diesem Zeitpunkt 21) mit einem Mädchen (zu diesem Zeitpunkt 16) seit 3 Jahren ein intimes Verhältnis hatten, in dessen Verlauf die dann 15jährige schwanger wurde. Gegen den Willen der beiden setzten die Eltern eine Abtreibung durch und suchten anschließend bei Gericht um eine Verfügung nach, die dem Jungen verbot, sich mit dem Mädchen weiterhin zu treffen.
Im Verlauf der Verhandlung wurden die Punkte Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen und Abtreibung (die damals noch illegal war) überhaupt nicht angesprochen, es ging nur darum, daß der Junge von dem Mädchen getrennt wurde - was das Gericht dann auch dem Wunsch der Eltern des Mädchens entsprechend entschieden hat.